Erbe ausschlagen – Wer zahlt die Bestattungskosten?

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen viele Angehörige nicht nur vor einer emotional belastenden Zeit, sondern auch vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Besonders heikel wird es, wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll – etwa weil Schulden bestehen oder Unklarheiten über den Nachlass herrschen.

Doch was bedeutet das für die Bestattungskosten? Wer kommt dafür auf, wenn das Erbe nicht angetreten wird? Wir von AVE Bestattungen München möchten Ihnen in dieser schwierigen Situation mit Klarheit, Erfahrung und Mitgefühl zur Seite stehen.

Was bedeutet es, ein Erbe auszuschlagen?

Ein Erbe auszuschlagen heißt, dass Sie alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Nachlass der verstorbenen Person ablehnen. Das betrifft nicht nur eventuelle Schulden, sondern auch Vermögenswerte und persönliche Gegenstände.

Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Todes beim Nachlassgericht erklärt werden – schriftlich oder persönlich.

Häufige Gründe für eine Erbausschlagung:

  • Die verstorbene Person hinterlässt Schulden oder keine Vermögenswerte
  • Es bestehen ungeklärte finanzielle Verhältnisse
  • Es gibt familiäre Gründe oder persönliche Konflikte
  • Die Erbschaft wäre mit zu viel Verantwortung oder Aufwand verbunden

Wer trägt die Bestattungskosten, wenn das Erbe ausgeschlagen wurde?

Das deutsche Bestattungsrecht trennt Erbenstellung und Bestattungspflicht. Das bedeutet:

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, können Sie dennoch zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet sein.

Die gesetzliche Regelung:

Laut § 1968 BGB müssen grundsätzlich die Erben die Bestattungskosten tragen. Wird das Erbe jedoch ausgeschlagen, greift das bayerische Bestattungsgesetz (§ 14 BestG Bayern). Danach sind bestimmte Angehörige – in einer festgelegten Reihenfolge – zur Bestattung verpflichtet, unabhängig vom Erbe.

Reihenfolge der Bestattungspflicht in Bayern:

  1. Ehepartnerin oder Ehepartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. Großeltern
  6. Enkelkinder

Wenn niemand in dieser Reihenfolge auffindbar oder zahlungsfähig ist, übernimmt ggf. das Sozialamt die Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen.

Was kostet eine Bestattung in München?

Die Höhe der Bestattungskosten hängt stark von der gewählten Bestattungsart und den individuellen Wünschen ab. Grundsätzlich unterscheidet man:

Die Kosten umfassen unter anderem:

  • Überführung der verstorbenen Person
  • Sarg oder Urne
  • Organisation der Trauerfeier
  • Beurkundungen und Formalitäten
  • Friedhofsgebühren

Gern beraten wir Sie persönlich und transparent zu den Kosten, die in Ihrer Situation konkret anfallen.

Was passiert, wenn niemand zahlen kann?

Ist niemand zahlungsfähig und liegt keine Bestattungsvorsorge vor, kann ein Antrag auf Sozialbestattung beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Amt prüft dann, ob es die Kosten übernimmt – allerdings nur für eine einfache, würdige Bestattung.

Bitte beachten Sie: Eine Sozialbestattung wird nicht automatisch organisiert. Auch bei finanzieller Not muss sich zunächst jemand um die Durchführung kümmern – in der Regel die bestattungspflichtige Person.

Unsere Empfehlung bei Erbausschlagung und Unsicherheit:

  1. Erbausschlagung prüfen: Lassen Sie sich juristisch beraten, wenn Sie unsicher sind.
  2. Formalitäten regeln: Auch bei ausgeschlagenem Erbe sollten Sie handeln – etwa durch Kontakt mit dem Standesamt oder der Friedhofsverwaltung.
  3. Frühzeitig mit einem Bestattungsunternehmen sprechen: Wir helfen Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung zu finden – auch wenn finanzielle Belastungen drohen.
  4. Sich nicht allein fühlen: AVE Bestattungen München begleitet Sie – persönlich, respektvoll und klar.

Fazit: Erbe ausschlagen heißt nicht automatisch, dass Sie keine Verantwortung tragen

Die emotionale Belastung nach dem Tod einer nahestehenden Person ist schwer genug. Wenn zusätzlich Unsicherheit über das Erbe oder die Finanzierung der Bestattung besteht, braucht es Klarheit und verlässliche Unterstützung.

Wir bei AVE Bestattungen München helfen Ihnen – unabhängig davon, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter:innen stehen Ihnen beratend zur Seite, übernehmen organisatorische Aufgaben und sorgen dafür, dass die Bestattung der verstorbenen Person würdevoll und respektvoll gestaltet wird.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei einer anstehenden Bestattung?
📞 Rufen Sie uns an: 089 / 74 12 03 07
📩 Oder schreiben Sie uns: post@ave-bestattungen.de

Wir sind für Sie da – einfühlsam, klar und persönlich.

Inhalt

Das könnte Sie auch interessieren

Hier teilen wir Wissenswertes, Einblicke und Gedanken rund um Bestattung, Erinnerung und ein würdevolles Abschiednehmen.

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen viele Angehörige nicht nur vor einer emotional belastenden Zeit,

Wenn Worte fehlen, findet Musik ihren Weg. Musik ruft während der Trauerfeier Gedanken an die

In Zeiten des Abschieds stehen viele Menschen vor der Frage, welche Form der Trauerfeier die

In einer Zeit des Abschieds ist es schwer, die passenden Worte zu finden. Gerade dann