Wir von AVE Bestattungen in München begleiten Angehörige nicht nur bei der Organisation einer würdevollen Bestattung, sondern auch bei Fragen, die nach der Beisetzung entstehen. Eine davon betrifft die Grabpflege.
Viele Hinterbliebene möchten das Grab eines geliebten Menschen gepflegt und würdevoll erhalten, stehen jedoch vor organisatorischen oder zeitlichen Herausforderungen. Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Grabpflege, die damit verbundenen Grabpflegekosten, die Aufgaben der Grabpflege sowie sinnvolle Alternativen.
Sie erreichen uns jederzeit unter 089 / 74120307 oder per E-Mail an post@ave-bestattungen.de.
Was gehört zur Grabpflege?
Die Grabpflege umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, eine Grabstätte ordentlich, gepflegt und würdevoll zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Bepflanzung und Wechsel von Blumen, inklusive Bodendeckern und saisonaler Grabbepflanzung
- Rückschnitt von Pflanzen
- Reinigung von Grabstein und Einfassung
- Entfernen von Unkraut
- saisonale Gestaltung entsprechend der Friedhofsordnung und Friedhofssatzung
Art und Umfang der Grabpflege hängen von der Grabart, der Grabgröße, den örtlichen Vorschriften sowie den persönlichen Vorstellungen der Angehörigen ab.
Möglichkeiten der Grabpflege
Angehörige haben grundsätzlich verschiedene Optionen, die Grabpflege zu organisieren:
Grabpflege durch Angehörige
Viele Familien übernehmen die Pflege selbst. Diese Lösung ist persönlich, erfordert jedoch Zeit, körperliche Belastbarkeit und regelmäßige Anwesenheit vor Ort.
Dauergrabpflege über Friedhofsgärtner
Friedhofsgärtnereien bieten professionelle Pflegeverträge an. Diese reichen von der saisonalen Jahresgrabpflege bis zur vollständigen Dauergrabpflege über mehrere Jahre mit festgelegtem Vertragsbeginn und Leistungsumfang.
Friedhofsverwaltungen und Treuhandstellen
Über Treuhandstellen kann die Grabpflege langfristig organisiert werden. Die Kosten werden im Voraus festgelegt, und die fachgerechte Pflege wird dauerhaft sichergestellt.
Kosten der Grabpflege
Die Grabpflegekosten variieren je nach:
- Bestattungsart (Erdgrab, Urnengrab, Wahlgrab, Doppelgrab)
- Größe des Grabes und der Grabfläche
- gewünschtem Pflegeumfang und Leistungsumfang
- Vertragslaufzeit und Art der Pflege (Eigenleistung oder professionelle Pflege)
Als grobe Orientierung:
- einfache Pflege durch Angehörige: ca. 30–60 Euro monatlich
- umfassende Dauergrabpflege durch Friedhofsgärtner: mehrere hundert Euro pro Jahr
- langfristige Pflegeverträge mit einmaliger Vorauszahlung möglich
Wir empfehlen, Angebote zu vergleichen und auf transparente Leistungen zu achten, um den individuellen Aufwand und die Preise besser einschätzen zu können.
Alternativen zur klassischen Grabpflege
Nicht immer ist eine regelmäßige Grabpflege gewünscht oder möglich. In diesen Fällen gibt es sinnvolle Alternativen:
- pflegearme Grabgestaltung mit Grabplatten oder Kompost-mulch
- Rasengräber
- Memoriam-Gärten, Gemeinschaftsgräber oder Urnenwände (Kolumbarien)
- Natur- oder Waldbestattungen
- anonyme oder halbanonyme Grabformen
Diese Bestattungsarten reduzieren den Pflegeaufwand erheblich oder machen eine Grabpflege vollständig überflüssig.
Grabpflege und Vorsorge
Bereits zu Lebzeiten kann festgelegt werden, wie die Grabpflege geregelt werden soll. Eine solche Vorsorge:
- entlastet Angehörige und Erben
- schafft Klarheit über Wünsche, die Rechte und Pflichten sowie die Kosten
- verhindert spätere Unsicherheiten bei der Übernahme der Grabpflege
Die Regelung kann in einer Bestattungsvorsorge, einem Dauergrabpflegevertrag oder über einen separaten Grabpflegevertrag erfolgen.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir von AVE Bestattungen beraten Sie einfühlsam und transparent zu allen Fragen rund um die Grabpflege. Ob Eigenpflege, professionelle Dauergrabpflege oder alternative Bestattungsformen – gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation und Ihren Möglichkeiten passt.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Kontaktaufnahme mit Friedhofsgärtnereien oder Treuhandstellen.
Kontaktieren Sie uns unter 089 / 74120307 oder per E-Mail an post@ave-bestattungen.de.
Wir sind jederzeit für Sie da.
Häufige Fragen zur Grabpflege und den Alternativen
Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?
In der Regel sind die Erben der verstorbenen Person für die Grabpflege zuständig, da sie das Nutzungsrecht an der Grabstelle übernehmen. Es gibt jedoch keine einheitliche gesetzliche Regelung, weshalb die Verantwortung in der Praxis auch als sittliche Pflicht angesehen wird.
Welche Kosten entstehen bei der Grabpflege?
Die Kosten für die Grabpflege hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art und Größe des Grabes, dem Pflegeumfang und ob die Pflege selbst übernommen oder durch eine Friedhofsgärtnerei ausgeführt wird. Die jährlichen Kosten können zwischen etwa 80 und 700 Euro variieren.
Kann die Grabpflege im Voraus geregelt werden?
Ja, durch einen Dauergrabpflegevertrag oder eine Bestattungsvorsorge kann die Grabpflege bereits zu Lebzeiten geregelt und finanziell abgesichert werden. Dies entlastet die Angehörigen und sorgt für eine langfristige Pflege der Grabstätte.
Sind die Kosten für die Grabpflege steuerlich absetzbar?
Die Kosten für die Grabpflege sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da es sich um Dauerausgaben handelt, die von den meisten Menschen getragen werden. Eine Ausnahme besteht nur in seltenen Fällen, etwa bei Sanierungen auf behördliche Anordnung.
Welche Alternativen gibt es zur klassischen Grabpflege?
Es gibt verschiedene Alternativen, die den Pflegeaufwand reduzieren oder ganz vermeiden, zum Beispiel pflegearme Grabgestaltungen mit Grabplatten, Gemeinschaftsgräber wie Memoriam-Gärten oder Urnenwände (Kolumbarien) sowie Natur- oder Waldbestattungen.