Von Felix Kolthoff, Geschäftsführer AVE Bestattungen · Stand: Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Sie dürfen das Bestattungsinstitut frei wählen, auch wenn Klinik oder Heim schon eines für die Überführung gerufen hat.
- Ein Satz am Telefon genügt, die Abstimmung zwischen den Instituten übernimmt das neue Institut.
- Berechnet werden darf nur, was tatsächlich geleistet wurde, meist Abholung und kurze Kühlung. Lassen Sie sich die Posten einzeln ausweisen.
- Zeitdruck besteht selten: In München muss die verstorbene Person spätestens 72 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum (§ 5 Leichenordnung München).
Es passiert jede Woche in Münchner Kliniken und Pflegeheimen: Der Tod tritt ein, das Personal ruft „seinen“ Bestatter, und den Angehörigen wird am nächsten Morgen ein Termin zur Auftragsbesprechung genannt, als wäre längst alles entschieden. Ist es nicht. Die Wahl des Bestattungsinstituts liegt allein bei Ihnen, immer. Wie Sie in dieser Situation freundlich und klar Ihre Wahl treffen, was bis dahin an Kosten entstanden sein kann und wie ein Wechsel praktisch abläuft, erklären wir hier. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall erreichen Sie uns direkt unter 089 / 741 203 07.
Freie Bestatterwahl: Ihr gutes Recht
Kein Gesetz bindet Sie an das Institut, das die Klinik, das Heim oder ein Bestattungsvorsorge-Vermittler zuerst gerufen hat. Bestattungspflichtige Angehörige entscheiden selbst, wem sie den Auftrag geben, und zwar für jede einzelne Leistung. Selbst wenn bereits eine Überführung in die Kühlung stattgefunden hat, entscheiden Sie frei, wer die Bestattung durchführt. Das gerufene Institut muss die verstorbene Person dann an das Institut Ihrer Wahl übergeben.
Wie es dazu kommt, dass schon ein Bestatter da ist
Dahinter steckt meist keine böse Absicht, sondern Organisation: Kliniken und Heime brauchen freie Betten und haben feste Abläufe, oft mit Rahmenvereinbarungen für die Überführung. Das ist zulässig, solange es um die Überführung geht. Problematisch wird es, wenn daraus wie selbstverständlich ein Bestattungsauftrag wird, und genau dieser Übergang passiert oft unbemerkt, in einem Moment, in dem Angehörige zu erschöpft sind, um nachzufragen.
Was Sie sagen können: eine einfache Formulierung
Sie müssen sich nicht rechtfertigen und niemandem etwas erklären. Ein Satz genügt, am Telefon oder persönlich:
„Vielen Dank, dass Sie sich um die Überführung gekümmert haben. Für die Bestattung haben wir uns für ein anderes Institut entschieden. Es wird sich wegen der Übergabe bei Ihnen melden.“
Mehr braucht es nicht. Die Abstimmung zwischen den Instituten ist Alltag und läuft unter Kollegen sachlich ab, das übernehmen ab diesem Moment wir.
Wir sind für Sie da
Schnelle Hilfe im akuten Sterbefall und eine ruhige, ehrliche Beratung zu allen Fragen.
Welche Kosten bis dahin entstanden sein können
Fair ist fair: Die Abholung und die Kühlung, die bis zu Ihrer Entscheidung angefallen sind, wurden tatsächlich geleistet und dürfen berechnet werden. Lassen Sie sich diese Positionen einzeln ausweisen. Was nicht berechnet werden darf: Leistungen, die Sie nie beauftragt haben. Wenn eine Rechnung Posten enthält, die Ihnen unklar sind, prüfen wir das gern mit Ihnen, solche Fragen gehören bei uns zur Beratung dazu.
So übernehmen wir den Wechsel für Sie
Ein Anruf genügt. Wir klären die Übergabe mit dem bisherigen Institut, übernehmen die Überführung in unsere eigene Kühlung und besprechen mit Ihnen in Ruhe alles Weitere, telefonisch oder in unserer Filiale an der Fürstenrieder Straße, direkt gegenüber dem Waldfriedhof. Sie müssen mit niemandem verhandeln und nichts Unangenehmes klären, das ist ab jetzt unsere Aufgabe.
Häufige Fragen zur Bestatterwahl
Darf das Heim oder das Krankenhaus einen Bestatter beauftragen?
Für die Überführung in die Kühlung dürfen Heim oder Klinik einen Vertragsbestatter rufen, wenn niemand erreichbar ist. Den Auftrag für die Bestattung selbst können aber nur die Angehörigen erteilen. Beides wird in der Praxis oft vermischt, genau da lohnt der zweite Blick.
Muss ich den gerufenen Bestatter bezahlen?
Nur die Leistungen, die bis dahin tatsächlich und berechtigt erbracht wurden, meist die Abholung und kurze Kühlzeit. Das sind überschaubare Beträge. Eine komplette Bestattung müssen Sie deshalb noch lange nicht dort beauftragen.
Kann ich auch nach einer Unterschrift noch wechseln?
Oft ja. Wurde die Unterschrift in der ersten Schocksituation geleistet, lohnt sich die Prüfung, was genau unterschrieben wurde. Ein kurzes Gespräch klärt meist mehr als die Sorge davor. Wir schauen uns Unterlagen dazu in Ruhe mit Ihnen an.
Wie schnell muss die verstorbene Person abgeholt werden?
In München muss die verstorbene Person nach der Leichenordnung spätestens 72 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum überführt werden (§ 5 Leichenordnung München). Eine Frist von 36 Stunden gibt es in Bayern nicht. Zuhause bleibt also Zeit für einen ruhigen Abschied, und in Klinik oder Heim ist die Kühlung ohnehin gesichert. Echter Zeitdruck besteht fast nie.
Weiterführend: Wer zahlt die Beerdigung? · Hausaufbahrung in München · Friedhöfe in München
Quelle: Leichenordnung der Landeshauptstadt München (Stadtrecht Nr. 160), § 5. Auskünfte im Einzelfall erteilt die Friedhofsverwaltung.
Felix Kolthoff
Geschäftsführer von AVE Bestattungen München. Wir sind seit 2012 in München tätig und übernehmen den Wechsel des Bestattungsinstituts, von der Übergabe bis zur Beisetzung. Fragen zu diesem Beitrag? Rufen Sie uns an unter 089 / 741 203 07.
Sie stecken gerade genau in dieser Situation?
Dann entscheiden Sie nichts unter Druck. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir sortieren die Lage mit Ihnen, bevor Sie irgendwo unterschreiben.