Wer das Erbe ausschlägt, haftet nicht mehr als Erbe für die Beerdigungskosten. Aus der Pflicht ist man damit aber oft nicht heraus: In Bayern müssen die nächsten Angehörigen die Bestattung veranlassen, ganz unabhängig vom Erbe. Wer die Kosten am Ende trägt, hängt vom Einzelfall ab. Kann niemand zahlen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Die wichtigsten Fälle der Reihe nach.
Bestattungspflicht und Kostentragung sind zwei verschiedene Fragen
Im Gespräch werden zwei Dinge oft vermischt. Die Bestattungspflicht regelt, wer die Beerdigung organisieren muss. Sie steht im Bayerischen Bestattungsgesetz und trifft die nächsten Angehörigen, auch wenn sie das Erbe ausschlagen. Die Kostentragung regelt, wer am Ende zahlt. Zunächst ist das der Erbe (§ 1968 BGB). Wird das Erbe ausgeschlagen, entfällt diese Erbenhaftung. Die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen, bleibt davon unberührt.
Reihenfolge der Bestattungspflichtigen in Bayern:
- 1. Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- 2. Volljährige Kinder
- 3. Eltern
- 4. Volljährige Geschwister
- 5. Großeltern
- 6. Volljährige Enkelkinder
Nachrangig: Der nächste Rang wird erst herangezogen, wenn der vorrangige Angehörige fehlt oder nicht erreichbar ist.
Muss ich die Beerdigung meines Vaters bezahlen, wenn ich das Erbe ausschlage?
Als Kind sind Sie in Bayern bestattungspflichtig und müssen die Beerdigung veranlassen, auch nach einer Erbausschlagung. Von den Kosten können Sie entlastet werden: Reicht der Nachlass nicht und ist Ihnen die Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII. Den Antrag stellen Sie beim Sozialamt am letzten Wohnort des Verstorbenen. Wenn Sie die Kosten selbst tragen, lassen sie sich unter Umständen steuerlich absetzen.
Wann müssen Geschwister die Beerdigungskosten übernehmen?
Geschwister rücken in die Bestattungspflicht, wenn vorrangige Angehörige fehlen – also kein Ehepartner, keine Kinder und keine Eltern mehr vorhanden oder erreichbar sind. Erst dann werden volljährige Geschwister herangezogen. Auch hier gilt: Sind die Kosten nicht zuzumuten, kann das Sozialamt einspringen.
Kann man die Beerdigungskosten ablehnen?
Einfach verweigern können Sie die Kosten nicht. Zwei Wege gibt es: Sie schlagen das Erbe aus (Frist sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall) und vermeiden so die Erbenhaftung. Und Sie stellen beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme, wenn Ihnen die Bestattungskosten nicht zuzumuten sind. Die öffentlich-rechtliche Pflicht, die Bestattung zu veranlassen, bleibt in beiden Fällen bestehen.
Was passiert, wenn sich niemand um die Beerdigung kümmert?
Meldet sich kein Angehöriger, ordnet die zuständige Behörde – in München das Kreisverwaltungsreferat – die Bestattung von Amts wegen an. Sie lässt bestatten und holt sich die Kosten anschließend bei den Pflichtigen zurück. Eine solche ordnungsbehördliche Bestattung ist schlicht und findet ohne Trauerfeier statt. Wer das vermeiden möchte, sollte früh Kontakt aufnehmen, auch wenn die Kostenfrage noch offen ist.
Wer zahlt, wenn keine Angehörigen da sind oder alle ausschlagen?
Gibt es keine zahlungsfähigen Pflichtigen, trägt am Ende die öffentliche Hand. Das Sozialamt übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. „Erforderlich“ meint eine würdige, einfache Bestattung; aufwendige Zusatzleistungen zählen nicht dazu.
Wir wickeln in München laufend Fälle mit Erbausschlagung, Sozialamt und Bestattung von Amts wegen ab und wissen, welche Unterlagen welche Stelle braucht. Wenn Sie unsicher sind, wer in Ihrem Fall zuständig ist, rufen Sie uns an. Wir ordnen die Lage mit Ihnen und übernehmen den Schriftverkehr mit Behörden und Sozialamt.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Beerdigung, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Die Erbenhaftung entfällt mit der Ausschlagung. Die bayerische Bestattungspflicht trifft die nächsten Angehörigen aber unabhängig vom Erbe. Können sie nicht zahlen, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII.
Wer trägt die Bestattungskosten bei Erbausschlagung?
Vorrangig der Nachlass. Reicht er nicht und ist die Zahlung nicht zuzumuten, springt das Sozialamt ein. Die Pflicht zur Veranlassung der Bestattung bleibt bei den Angehörigen.
Muss man die Beerdigung bezahlen, wenn man das Erbe ausschlägt?
Die Veranlassung ja, die endgültigen Kosten nicht zwingend. Bei fehlendem Vermögen und Unzumutbarkeit übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten.
Wer zahlt die Beerdigung, wenn alle Erben ausschlagen?
Dann bleibt die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht der Angehörigen. Ist niemand zahlungsfähig, trägt das Sozialamt die erforderlichen Kosten.
Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?
Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe erfahren. Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder beim Notar.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Erstellt von Felix Kolthoff, AVE Bestattungen München. Zuletzt aktualisiert: Juni 2026.