Abschied zuhause: Hausaufbahrung in München, Fristen und Ablauf

Brennende Kerze in warmem Licht

Von Felix Kolthoff, Geschäftsführer AVE Bestattungen · Stand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • In München dürfen Sie zuhause Abschied nehmen: ohne Sarg bis zu einen Tag am Sterbeort, im Sarg (auch offen) bis zu drei Tage nach dem Tod.
  • Spätestens 72 Stunden nach dem Tod wird die verstorbene Person in einen Leichenraum überführt; auf Antrag lässt sich die Frist mit ärztlichem Zeugnis verlängern.
  • Es gibt keine Pflicht, sofort ein Bestattungsinstitut zur Abholung zu rufen. Nach der ärztlichen Todesfeststellung haben Sie Zeit.
  • Wir organisieren Aufbahrung und Verabschiedung für Sie, zu Hause, in der Kirche oder im Verabschiedungsraum eines städtischen Friedhofs.

Als es noch keine Kühlhäuser gab, war es selbstverständlich: Verstorbene blieben bis zur Beerdigung im Haus, die Familie wachte, Nachbarn kamen zum Abschied. Wenn Angehörige bei uns anrufen, ist die Sorge oft dieselbe: Die verstorbene Person müsse „sofort abgeholt“ werden. Damit geben Familien die wertvollsten Stunden aus der Hand. Dabei gibt Ihnen das bayerische Bestattungsrecht ausdrücklich Zeit. Wie viel, was in diesen Stunden möglich ist und wie wir Sie dabei begleiten, lesen Sie hier.

Ihr gutes Recht: Zeit für den Abschied zuhause

Stirbt ein Mensch zuhause, stellt zunächst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest. Danach passiert: nichts, das nicht die Familie bestimmt. Es gibt keine Pflicht, ein Bestattungsinstitut zur sofortigen Abholung zu rufen, und keine Vorschrift, die eine schnelle Abholung verlangt. Sie dürfen sitzen bleiben, eine Kerze anzünden, Angehörige dazuholen, schweigen, erzählen. Familien, die sich diese Stunden genommen haben, beschreiben sie uns später fast immer als das Wertvollste dieser Tage.

Wie lange darf die verstorbene Person in München zuhause bleiben?

In München regelt das die städtische Leichenordnung, also die Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Landeshauptstadt München vom 18.12.2006, zuletzt geändert am 02.12.2021 (Stadtrecht Nr. 160). Eine pauschale Frist für ganz Bayern gibt es nicht. Zwei Wege sind möglich: Ohne Sarg dürfen Sie am Sterbeort bis zu einen Tag Abschied nehmen (§ 4 Abs. 2 Leichenordnung München). Nach der Einsargung ist eine Aufbahrung bis zu drei Tage nach dem Tod möglich, auch im offenen Sarg, sofern aus Sicht des Infektionsschutzes nichts dagegen spricht, und zwar ausdrücklich in Wohnhäusern, Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen (§ 4 Abs. 2 Leichenordnung München). Spätestens 72 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person dann in einen geeigneten Leichenraum überführt werden, etwa die Leichenhalle eines Friedhofs (§ 5 Leichenordnung München). Reicht diese Zeit nicht, weil zum Beispiel Angehörige von weit her anreisen, können die Städtischen Friedhöfe München die Frist auf Antrag der Angehörigen verlängern, wenn ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass nichts dagegen spricht (§ 4 Abs. 4 Leichenordnung München).

Das gilt auch, wenn der Tod nicht zuhause eingetreten ist. Die Leichenordnung nennt Wohnhäuser als zulässigen Aufbahrungsort nach der Einsargung, ohne den Sterbeort vorauszusetzen. Eine verstorbene Person kann also aus der Klinik oder dem Pflegeheim nach Hause überführt und dort innerhalb der Drei-Tage-Frist aufgebahrt werden. Ob das im Einzelfall praktikabel ist, etwa wegen der Wohnsituation oder der Jahreszeit, besprechen wir offen mit Ihnen.

Zur Einordnung: Das Bayerische Bestattungsgesetz (BestG) und die Bestattungsverordnung (BestV) nennen selbst keine Frist für die Aufbahrung zuhause. Art. 17 Abs. 1 BestG ermächtigt die Gemeinden, die Verwahrung Verstorbener durch eigene Verordnung zu regeln, soweit das Landesrecht dazu schweigt. Genau das tut München mit seiner Leichenordnung. Landesweit gilt daneben: Vor der ärztlichen Leichenschau darf niemand eingesargt werden (§ 2 Abs. 1 BestV), die Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach dem Tod zulässig (§ 18 Abs. 1 BestV) und muss spätestens acht Tage nach der Todesfeststellung erfolgt sein, Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet (§ 19 Abs. 1 BestV).

Wie eine Hausaufbahrung praktisch abläuft

Viel braucht es nicht: ein möglichst kühler Raum, Heizung aus, Fenster gekippt, direkte Sonne vermeiden. Wir richten die verstorbene Person auf Wunsch her, betten sie frisch und sorgen dafür, dass das Bild, das bleibt, ein friedliches ist. Dann gehört der Raum der Familie. Manche wachen die Nacht durch, manche kommen stundenweise, manche legen Briefe oder Zeichnungen der Enkel dazu. Es gibt kein Programm und kein Richtig, nur Ihren eigenen Rhythmus.

Eine Frage hören wir dabei oft: Dürfen wir unsere Mutter oder unseren Vater selbst waschen und ankleiden? Ja. Nach der ärztlichen Leichenschau spricht nichts dagegen, solange keine Infektionskrankheit vorliegt. Viele Familien ziehen der verstorbenen Person die Lieblingskleidung an, manche waschen und kämmen sie selbst. Wer das möchte, aber nicht allein tun will, bekommt von uns eine erfahrene Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen an die Seite, die mit anpacken und zeigen, worauf es ankommt. Eine Vorgabe des Landesrechts gibt es nur für das Material: Kleidung und Sargausstattung sollen leicht vergänglich sein (§ 30 Abs. 5 BestV), Naturfasern wie Baumwolle, Leinen oder Wolle sind deshalb die bessere Wahl.

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Was wir dabei für Sie übernehmen

Wir kommen, wann Sie es möchten. Am Telefon besprechen wir, ob Sie uns gleich brauchen oder erst in einigen Stunden, wir übernehmen das Herrichten, beraten zur Raumtemperatur und holen die verstorbene Person ab, wenn die Familie bereit ist. Danach kühlen wir die verstorbene Person in unserem eigenen Kühlraum weiter, das ist übrigens meist günstiger als die städtische Kühlung. Für die persönliche Verabschiedung am offenen oder geschlossenen Sarg nutzen wir die Verabschiedungsräume der städtischen Friedhöfe. Diese Aufbahrung und Verabschiedung organisieren wir gerne für Sie, zu Hause, in der Kirche oder im Verabschiedungsraum des Friedhofs. Viele Angehörige erleben den bewussten Abschied am Sarg als wichtigen Schritt in der Trauer. Als Bestattungsunternehmen sind wir verpflichtet, Sie auf diese Fristen hinzuweisen (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 Leichenordnung München); die Anzeige des Sterbefalls bei den Städtischen Friedhöfen München spätestens am folgenden Werktag (§ 1 Leichenordnung München) übernehmen wir für Sie.

Wann eine Aufbahrung zuhause nicht möglich ist

Ehrlichkeit gehört dazu: Es gibt Situationen, in denen der Abschied zuhause nicht oder nur kurz möglich ist, etwa wenn die Todesursache ungeklärt ist und die Polizei eingeschaltet wird, bei einer Infektionskrankheit, wo das Sachgebiet Infektionsschutz des Gesundheitsreferats über eine offene Aufbahrung entscheidet (§ 4 Abs. 3 Leichenordnung München), oder wenn der Zustand der verstorbenen Person es nicht zulässt. Auch hochsommerliche Hitze setzt praktische Grenzen. In diesen Fällen sagen wir Ihnen das offen und organisieren den Abschied stattdessen im Verabschiedungsraum eines städtischen Friedhofs.

Abschied im Verabschiedungsraum: die Alternative

Wer zuhause nicht aufbahren kann oder möchte, verliert den Abschied nicht. Viele städtische Friedhöfe in München haben eigene Verabschiedungsräume, in denen Sie sich in Ruhe Zeit am offenen oder geschlossenen Sarg nehmen, allein oder mit der Familie, oft auch mehrmals. Solche Räume gibt es zum Beispiel am Waldfriedhof, am Ostfriedhof, am Neuen Südfriedhof und am Friedhof am Perlacher Forst. Gerade wenn der Tod in der Klinik eingetreten ist, wo Abschiede oft nur zwischen Tür und Angel möglich sind, holen viele Familien diesen Moment dort nach, und er verändert etwas. Den passenden Raum stimmen wir mit dem Friedhof ab und begleiten Sie dabei.

Häufige Fragen zur Hausaufbahrung

Wie lange darf eine verstorbene Person zuhause bleiben?

In München regelt das die städtische Leichenordnung (Stadtrecht Nr. 160). Ohne Sarg dürfen Sie am Sterbeort bis zu einen Tag Abschied nehmen, nach der Einsargung ist eine Aufbahrung zuhause, auch im offenen Sarg, bis zu drei Tage nach dem Tod möglich (§ 4 Abs. 2 Leichenordnung München). Spätestens 72 Stunden nach dem Tod wird die verstorbene Person in einen Leichenraum überführt; auf Antrag lässt sich diese Frist mit ärztlichem Zeugnis verlängern.

Muss sofort ein Bestatter kommen?

Nein. Nach der ärztlichen Todesfeststellung entsteht kein Zeitdruck. Rufen Sie uns an, wenn Sie so weit sind, wir richten die Abholung nach Ihnen, auch mitten in der Nacht oder erst am nächsten Vormittag.

Dürfen Kinder beim Abschied dabei sein?

Ja, wenn sie möchten und begleitet werden. Kinder gehen mit dem Tod oft natürlicher um als Erwachsene. Erklären Sie vorher in einfachen Worten, was sie sehen werden, und lassen Sie das Kind selbst entscheiden, wie nah es gehen will.

Was kostet eine Hausaufbahrung?

Bleibt die verstorbene Person einfach bis zur Abholung zuhause, entstehen dafür keine gesonderten Kosten. Eine gestaltete Aufbahrung, bei der wir die verstorbene Person herrichten und frisch einbetten, bieten wir als Leistung an. Den Rahmen besprechen wir vorher mit Ihnen.

Dürfen Angehörige die verstorbene Person selbst waschen und ankleiden?

Ja. Nach der ärztlichen Leichenschau dürfen Angehörige die verstorbene Person selbst waschen, kämmen und ankleiden, zum Beispiel in der Lieblingskleidung; eine Ausnahme gilt bei Infektionskrankheiten. Auf Wunsch kommt eine erfahrene Kollegin oder ein erfahrener Kollege von AVE Bestattungen dazu und hilft. Kleidung aus Naturfasern ist am besten geeignet, weil die Bestattungsverordnung leicht vergängliches Material verlangt (§ 30 Abs. 5 BestV).

Sie möchten solche Fragen lieber in Ruhe vorab klären? In einem Vorsorgegespräch halten wir fest, wie Sie sich den Abschied wünschen, zuhause oder im Verabschiedungsraum. Rufen Sie uns an unter 089 / 741 203 07 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Auskunft der Friedhofsverwaltung im Einzelfall. Über Ausnahmen und Fristverlängerungen entscheiden die Städtischen Friedhöfe München. Quelle der Fristen: Leichenordnung der Landeshauptstadt München, Stadtrecht Nr. 160, Fassung vom 02.12.2021. Landesrecht: Bayerisches Bestattungsgesetz (BestG) und Bestattungsverordnung (BestV), Stand Juni 2026.

Felix Kolthoff

Geschäftsführer von AVE Bestattungen München. Wir sind seit 2012 in München tätig und begleiten Familien beim Abschied zuhause, in der Kirche und in den Verabschiedungsräumen der städtischen Friedhöfe. Fragen zu diesem Beitrag? Rufen Sie uns an unter 089 / 741 203 07.

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Geschäftsführer von AVE Bestattungen München. Wir sind seit 2012 in München tätig und begleiten Familien von der ersten Beratung bis zur Beisetzung. Fragen zu diesem Beitrag? Rufen Sie uns an unter 089 / 741 203 07.

Inhalt

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