Friedhofsgebühren München: der komplette Überblick als Tabelle

Stift und Geldscheine liegen auf Dokumenten

Was verlangt die Stadt München für ein Grab, eine Beisetzung, die Trauerhalle? Die Antworten stehen in der Friedhofsgebührensatzung, allerdings verteilt auf viele Paragrafen. Hier sind die Gebühren der städtischen Friedhöfe als Tabellen, mit den Sätzen, die seit der Satzung vom 27. Mai 2024 gelten.

So sind die Münchner Friedhofsgebühren aufgebaut

Die Stadt rechnet in drei Gruppen ab: Grabnutzungsgebühren (die jährliche Grabmiete), Bestattungsgebühren (Beisetzung, Hallen, Aufbahrung) und Verwaltungsgebühren für Genehmigungen und Urkunden. Diese Beträge gehen direkt an die Städtischen Friedhöfe und stehen auf keiner Bestatterrechnung; die Bestatterleistung ist ein eigener, zweiter Block.

Ein Zuschlag ist gut zu wissen: Für Doppel- und Mehrfachzeiten bei langen Feiern erhöhen sich die Gebühren um 25 Prozent.

Grabgebühren im Überblick (Tabelle)

Die Grabmiete fällt pro Jahr an, bei einer Beisetzung mindestens für die zehnjährige Ruhezeit. Zuerst die Gräber für Särge:

Erdgrabstätte Gebühr pro Jahr
Erdgrab, 2. und folgende Reihen 84 Euro
Erdgrab, 1. Reihe 134 Euro
Heckengrab 140 Euro
Mauergrab 160 Euro
Anlagengrab (einfach) 336 Euro
Waldgrab (einfach) 420 Euro
Kindererdgrab 67 Euro

Und die Ruhestätten für Urnen:

Urnengrabstätte Gebühr pro Jahr
Urnennische hinter Gitter 57 Euro
Urnenerdgrab, 2. und folgende Reihen 59 Euro
Urnennische, offener Einzelplatz 99 Euro
Urnenerdgrab, 1. Reihe 109 Euro
Urnenheckengrab 130 Euro
Urnennische mit Deckplatte (eine Urne) 143 Euro
Urnenerdgrab inkl. Bepflanzung und Pflege (eine Urne) 162 Euro
Gemeinschaftsbaum 167 Euro
Familienbaum 562 Euro
Anonyme Urnengrabstätte (nur Waldfriedhof Neuer Teil) 940 Euro einmalig

Daneben führt die Satzung viele Sonderformen, von Gemeinschaftsstelen (98 bis 176 Euro je Urne) bis zu Grüften (160 Euro je Grabplatz). Welche Form wozu passt, sortiert unser Beitrag Grabarten in München.

Beisetzungs- und Verwaltungsgebühren (Tabelle)

Für die Beisetzung selbst rechnet die Stadt Pakete ab. Bei der Erdbestattung summieren sich die Basisleistungen auf 2.059 Euro, bei der Feuerbestattung auf 1.220 Euro, dort kommt die Einäscherung noch dazu, die seit 2024 als Preis und nicht mehr als Gebühr erhoben wird. In unseren Abschiedspaketen zur Feuerbestattung ist die Einäscherung bereits enthalten, dieser Posten kommt bei AVE also nicht separat auf die Rechnung. Die wichtigsten Einzelpositionen:

Leistung Gebühr
Basisleistung Erdbestattung gesamt 2.059 Euro
darin: Sarggrab öffnen, schließen, Bestattung 1.665 Euro
Basisleistungen Feuerbestattung (ohne Einäscherung) 1.220 Euro
darin: Urnengrab/Nische öffnen, schließen, Beisetzung 588 Euro
Trauerfeier (Feuerbestattung) 229 Euro
Urnentrauerfeier 171 Euro
Aufbahrung inkl. Pflanzen und Lichterschmuck 88 Euro
Verwaltungsleistung Feuerbestattung 67 Euro
Leichenpass (Auslandstransport) 40 Euro
Umschreibung Grabnutzungsrecht 41 Euro
Genehmigung einer späteren Bestattung 81 Euro

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis, mit den Sätzen ab 2024: Für eine anonyme Urnenbeisetzung mit Trauerfeier stellt die Stadt die Grabstätte (940 Euro einmalig), das Öffnen und Schließen samt Beisetzung (588 Euro), die Trauerhalle (233 Euro), die Urnentrauerfeier (171 Euro), eine Lautsprecheranlage (225 Euro) und bei längerer Feier die Mehrfachzeit (171 Euro) in Rechnung, zusammen rund 2.328 Euro, nur an städtischen Gebühren. Die Aufbahrung mit 88 Euro ist optional. Und wer noch keine Grabstelle hat: Ein Erdgrab ab der zweiten Reihe kostet für die zehnjährige Ruhezeit 840 Euro Grabmiete.

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Hallennutzung und Aussegnung: die Nebenkosten

Wer eine Feier in der Aussegnungshalle plant, sollte die kleineren Posten mitrechnen: die Trauerhalle mit Pflanzen und Lichterschmuck kostet 233 Euro, die stadteigene Orgel 46 Euro, eine mobile Lautsprecheranlage 225 Euro, die Kirchengebühr für katholische und evangelische Aussegnungen 50 Euro.

Dauert die Feier länger als 45 Minuten, verlangt die Stadt je angefangener halber Stunde einen Zuschlag: 236 Euro bei Aussegnungen vor einer Erdbestattung, 171 Euro bei Trauerfeiern. Ein Verabschiedungsraum für den Abschied im kleinen Kreis kostet 71 Euro pro Stunde, die Kühlzelle 77 Euro je angefangenem Tag.

Was oft übersehen wird

Drei Posten tauchen in kaum einem Kostenvoranschlag auf, kommen aber regelmäßig vor. Erstens das vorläufige Grabzeichen nach der Beisetzung für 182 Euro. Zweitens die Genehmigung für ein neues Grabmal, 137 Euro bei Erd- und Urnengräbern, die der Steinmetz später einreicht. Drittens die Tieferlegung für 394 Euro, wenn im selben Grab später ein weiterer Sarg Platz finden soll.

Und die größte Verwechslung zum Schluss: Diese Tabellen sind nur der städtische Block. Bestatterleistung, Sarg oder Urne, Blumen, Traueranzeige und Steinmetz kommen getrennt dazu. Wer beide Blöcke auseinanderhält, kann Angebote sauber vergleichen; wer zahlen muss, steht im Beitrag Wer zahlt die Beerdigung?

Stand und Quelle der Zahlen

Alle Beträge stammen aus der Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024 samt zugehöriger Gebührenkalkulation, die für den Zeitraum bis Ende 2026 aufgestellt ist. Die Satzung ist im Stadtrecht unter der Nummer 801 veröffentlicht: stadt.muenchen.de, Friedhofsgebührensatzung 801. Wir prüfen diese Seite bei jeder Neukalkulation und aktualisieren die Tabellen.

[PDF-PLATZHALTER] Friedhofsgebühren-Übersicht München als PDF (Tabellenauszug, mit Stand-Datum). Beim Feinschliff vor Livegang: Felix fragen, ob das PDF gebaut und hier verlinkt werden soll (offen oder Downloadbereich).

Häufige Fragen

Wo finde ich die offizielle Gebührensatzung?

Im Stadtrecht der Landeshauptstadt München unter der Vorschrift 801, Friedhofsgebührensatzung, online auf stadt.muenchen.de. Dort stehen auch alle früheren Fassungen zum Vergleich.

Sind kirchliche Friedhöfe günstiger?

Nicht automatisch. Kirchliche und gemeindliche Friedhöfe haben eigene Satzungen mit eigenen Sätzen, mal unter, mal über den städtischen. In München liegt der größte Teil der Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen, im Umland lohnt der Blick in die jeweilige Satzung.

Werden die Gebühren regelmäßig erhöht?

Ja, die Stadt kalkuliert in Mehrjahreszeiträumen. Zur Satzung 2024 stiegen viele Sätze um rund 20 bis 35 Prozent. Die aktuelle Kalkulation reicht bis Ende 2026, danach ist mit einer Neukalkulation zu rechnen.

Kommen zu den Grabgebühren weitere Kosten hinzu?

Ja. Die Tabellen zeigen nur den städtischen Block. Dazu kommen die Bestatterleistung, Sarg oder Urne, die Einäscherung als eigener Preis, Blumen, Traueranzeige und später der Steinmetz. Seriöse Angebote weisen beide Blöcke getrennt aus.

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