Friedhofsgebühren München: der komplette Überblick als Tabelle

Stift und Geldscheine liegen auf Dokumenten

Was verlangt die Stadt München für ein Grab, eine Beisetzung, die Trauerhalle? Die Antworten stehen in der Friedhofsgebührensatzung, allerdings verteilt auf viele Paragrafen. Hier sind die Gebühren der städtischen Friedhöfe als Tabellen, mit den Sätzen, die seit der Satzung vom 27. Mai 2024 gelten.

So sind die Münchner Friedhofsgebühren aufgebaut

Die Stadt rechnet in drei Gruppen ab: Grabnutzungsgebühren (die jährliche Grabmiete), Bestattungsgebühren (Beisetzung, Hallen, Aufbahrung) und Verwaltungsgebühren für Genehmigungen und Urkunden. Diese Beträge gehen direkt an die Städtischen Friedhöfe und stehen auf keiner Bestatterrechnung; die Bestatterleistung ist ein eigener, zweiter Block.

Ein Zuschlag ist gut zu wissen: Dauert eine Aussegnung oder Trauerfeier länger als 45 Minuten, kommt je angefangener halber Stunde ein fester Betrag dazu, 236 Euro bei der Aussegnung und 171 Euro bei der Trauerfeier.

Grabgebühren im Überblick (Tabelle)

Die Grabmiete fällt pro Jahr an und ist im Voraus für die gesamte Ruhezeit zu zahlen. Wie lang diese Ruhezeit ist, hängt vom Friedhof ab: im Regelfall zehn Jahre, an einigen Münchner Friedhöfen aber 15 oder 20 Jahre. Dazu weiter unten mehr. Zuerst die Gräber für Särge:

Erdgrabstätte Gebühr pro Jahr
Erdgrab, 2. und folgende Reihen 84 Euro
Erdgrab, 1. Reihe 134 Euro
Heckengrab 140 Euro
Mauergrab 160 Euro
Anlagengrab (einfach) 336 Euro
Waldgrab (einfach) 420 Euro
Kindererdgrab 67 Euro

Und die Ruhestätten für Urnen:

Urnengrabstätte Gebühr pro Jahr
Urnennische hinter Gitter 57 Euro
Urnenerdgrab, 2. und folgende Reihen 59 Euro
Urnennische, offener Einzelplatz 99 Euro
Urnenerdgrab, 1. Reihe 109 Euro
Urnenheckengrab 130 Euro
Urnennische mit Deckplatte (eine Urne) 143 Euro
Urnenerdgrab inkl. Bepflanzung und Pflege (eine Urne) 162 Euro
Gemeinschaftsbaum 167 Euro
Familienbaum 562 Euro
Anonyme Urnengrabstätte (nur Waldfriedhof Neuer Teil) 940 Euro einmalig

Daneben führt die Satzung viele Sonderformen, von Gemeinschaftsstelen (98 bis 176 Euro je Urne) bis zu Grüften (160 Euro je Grabplatz). Welche Form wozu passt, sortiert unser Beitrag Grabarten in München.

Warum dasselbe Grab je nach Friedhof unterschiedlich viel kostet

Zwei Regeln greifen hier ineinander, und sie stehen in zwei verschiedenen Satzungen. Die Grabnutzungsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird im Voraus für die gesamte Ruhezeit fällig, so steht es in § 4 der Friedhofsgebührensatzung. Wie lang die Ruhezeit ist, regelt dagegen § 14 der Friedhofssatzung, und dort ist sie nicht überall gleich. Dazu kommt für einige Friedhöfe ein Zuschlag von 50 Prozent auf die Grabnutzungsgebühr.

Für ein Erdgrab in der ersten Reihe (134 Euro pro Jahr) und ein Urnenerdgrab in der ersten Reihe (109 Euro pro Jahr) ergibt sich damit dieses Bild:

Friedhof Ruhezeit Erdgrab 1. Reihe Urnenerdgrab 1. Reihe
Ostfriedhof, Nordfriedhof, Westfriedhof, Waldfriedhof, Neuer Südfriedhof, Perlacher Forst und weitere 10 Jahre 1.340 Euro 1.090 Euro
Feldmoching, Haidhausen 15 Jahre 2.010 Euro 1.635 Euro
Lochhausen 20 Jahre 2.680 Euro 2.180 Euro
Bogenhausen, Neuhausen, Nymphenburg 15 Jahre, dazu 50 Prozent Zuschlag 3.015 Euro 2.460 Euro

Beträge für die gesamte Ruhezeit, im Voraus fällig. Quelle: Friedhofssatzung München Nr. 800 § 14 und Friedhofsgebührensatzung Nr. 801 § 4 und § 4 Abs. 3, Fassung ab 01.07.2024.

Zwischen dem Regelfall und dem teuersten städtischen Friedhof liegt damit mehr als das Doppelte, bei identischer Grabart. Wer die Wahl hat, sollte diesen Punkt kennen, bevor die Entscheidung für einen Friedhof fällt. Für Grüfte und Mausoleen gilt eine Ruhezeit von 30 Jahren, für Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und für Föten gelten kürzere Fristen. Die Tabelle zeigt die städtischen Friedhöfe. Auf den Münchner Kirchenfriedhöfen, auf denen die Stadt nur den Bestattungsbetrieb führt, gelten teils abweichende Ruhezeiten und die Grabbücher liegen bei der jeweiligen Pfarrei.

Beisetzungs- und Verwaltungsgebühren (Tabelle)

Für die Beisetzung selbst rechnet die Stadt Pakete ab. Bei der Erdbestattung summieren sich die Basisleistungen auf 2.059 Euro, bei der Feuerbestattung auf 1.220 Euro, dort kommt die Einäscherung noch dazu, die seit 2024 als Preis und nicht mehr als Gebühr erhoben wird. In unseren Abschiedspaketen zur Feuerbestattung ist die Einäscherung bereits enthalten, dieser Posten kommt bei AVE also nicht separat auf die Rechnung. Die wichtigsten Einzelpositionen:

Leistung Gebühr
Basisleistung Erdbestattung gesamt 2.059 Euro
darin: Sarggrab öffnen, schließen, Bestattung 1.665 Euro
Basisleistungen Feuerbestattung (ohne Einäscherung) 1.220 Euro
darin: Urnengrab/Nische öffnen, schließen, Beisetzung 588 Euro
Trauerfeier (Feuerbestattung) 229 Euro
Urnentrauerfeier 171 Euro
Aufbahrung inkl. Pflanzen und Lichterschmuck 88 Euro
Leichenpass (Auslandstransport) 40 Euro
Umschreibung Grabnutzungsrecht 41 Euro
Genehmigung einer späteren Bestattung 81 Euro

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis, mit den Sätzen ab 2024: Für eine anonyme Urnenbeisetzung mit Trauerfeier stellt die Stadt die Grabstätte (940 Euro einmalig), das Öffnen und Schließen samt Beisetzung (588 Euro), die Trauerhalle (233 Euro), die Urnentrauerfeier (171 Euro), eine Lautsprecheranlage (225 Euro) und bei längerer Feier die Mehrfachzeit (171 Euro) in Rechnung, zusammen rund 2.328 Euro, nur an städtischen Gebühren. Die Aufbahrung mit 88 Euro ist optional. Und wer noch keine Grabstelle hat: Ein Erdgrab ab der zweiten Reihe kostet bei zehnjähriger Ruhezeit 840 Euro Grabmiete, am Friedhof Lochhausen mit seiner zwanzigjährigen Ruhezeit dagegen 1.680 Euro.

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Hallennutzung und Aussegnung: die Nebenkosten

Wer eine Feier in der Aussegnungshalle plant, sollte die kleineren Posten mitrechnen: die Trauerhalle mit Pflanzen und Lichterschmuck kostet 233 Euro, die stadteigene Orgel 46 Euro, eine mobile Lautsprecheranlage 225 Euro, die Kirchengebühr für katholische und evangelische Aussegnungen 50 Euro.

Dauert die Feier länger als 45 Minuten, verlangt die Stadt je angefangener halber Stunde einen Zuschlag: 236 Euro bei Aussegnungen vor einer Erdbestattung, 171 Euro bei Trauerfeiern. Ein Verabschiedungsraum für den Abschied im kleinen Kreis kostet 71 Euro pro Stunde, die Kühlzelle 77 Euro je angefangenem Tag.

Was oft übersehen wird

Drei Posten tauchen in kaum einem Kostenvoranschlag auf, kommen aber regelmäßig vor. Erstens das vorläufige Grabzeichen nach der Beisetzung für 182 Euro. Zweitens die Genehmigung für ein neues Grabmal, 137 Euro bei Erd- und Urnengräbern, die der Steinmetz später einreicht. Drittens die Tieferlegung für 394 Euro, wenn im selben Grab später ein weiterer Sarg Platz finden soll.

Und die größte Verwechslung zum Schluss: Diese Tabellen sind nur der städtische Block. Bestatterleistung, Sarg oder Urne, Blumen, Traueranzeige und Steinmetz kommen getrennt dazu. Wer beide Blöcke auseinanderhält, kann Angebote sauber vergleichen; wer zahlen muss, steht im Beitrag Wer zahlt die Beerdigung?

Stand und Quelle der Zahlen

Alle Beträge stammen aus der Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024 samt zugehöriger Gebührenkalkulation, die für den Zeitraum bis Ende 2026 aufgestellt ist. Die Satzung ist im Stadtrecht unter der Nummer 801 veröffentlicht: stadt.muenchen.de, Friedhofsgebührensatzung 801. Wir prüfen diese Seite bei jeder Neukalkulation und aktualisieren die Tabellen.

Alle Tabellen dieser Seite gibt es auch als PDF zum Ausdrucken und Weitergeben: Friedhofsgebühren München als Übersicht, vier Seiten, Stand Juli 2026. Die Datei enthält zusätzlich die Ruhezeiten je Friedhof und eine Übersicht der Posten, die nicht die Stadt in Rechnung stellt.

Häufige Fragen

Wo finde ich die offizielle Gebührensatzung?

Im Stadtrecht der Landeshauptstadt München unter der Vorschrift 801, Friedhofsgebührensatzung, online auf stadt.muenchen.de. Dort stehen auch alle früheren Fassungen zum Vergleich.

Sind kirchliche Friedhöfe günstiger?

Nicht automatisch. Kirchliche und gemeindliche Friedhöfe haben eigene Satzungen mit eigenen Sätzen, mal unter, mal über den städtischen. In München liegt der größte Teil der Grabstätten auf den städtischen Friedhöfen, im Umland lohnt der Blick in die jeweilige Satzung.

Werden die Gebühren regelmäßig erhöht?

Ja, die Stadt kalkuliert in Mehrjahreszeiträumen. Zur Satzung 2024 stiegen viele Sätze um rund 20 bis 35 Prozent. Die aktuelle Kalkulation reicht bis Ende 2026, danach ist mit einer Neukalkulation zu rechnen.

Kommen zu den Grabgebühren weitere Kosten hinzu?

Ja. Die Tabellen zeigen nur den städtischen Block. Dazu kommen die Bestatterleistung, Sarg oder Urne, die Einäscherung als eigener Preis, Blumen, Traueranzeige und später der Steinmetz. Seriöse Angebote weisen beide Blöcke getrennt aus.

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