Bestattung ohne Angehörige: Was, wenn sich niemand kümmern kann?

Manchmal ist niemand da, der sich kümmern kann. Vielleicht gibt es keine Familie mehr, vielleicht ist der Kontakt vor langer Zeit abgebrochen, vielleicht sind Angehörige weit weg oder gesundheitlich nicht in der Lage. Sie sind damit nicht allein, und es gibt klare Wege. Rufen Sie uns an unter 089 / 74 12 03 07, wir ordnen Ihre Situation in wenigen Minuten ein.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

Im Kern geht es um zwei Situationen. Suchen Sie sich die heraus, die auf Sie passt.

1. Bestattung von Amts wegen vermeiden

Wenn sich niemand kümmert, ordnet die Behörde eine Bestattung von Amts wegen an. Diese kostet in München ab circa 4.000 €, die Ihnen als bestattungspflichtiger Person in Rechnung gestellt werden können, auch wenn Sie zur verstorbenen Person keinen Kontakt mehr hatten. Wenn Sie nicht bereit sind, solch hohe Kosten zu tragen, sollten Sie die Bestattung nicht von Amts wegen durchführen lassen.

Solange die Behörde die Bestattung noch nicht angeordnet hat, können Sie uns oder ein anderes Bestattungsinstitut beauftragen. Wir organisieren eine würdevolle Beisetzung ab 1.349 €, und Sie sparen die Differenz.

Wichtig zum Schreiben vom Ordnungsamt: Darin gibt es nichts zu unterschreiben. Das Amt setzt Ihnen eine Frist, innerhalb der Sie sich kümmern müssen. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Melden Sie sich früh bei uns, sobald das Schreiben da ist. Wir wahren die Fristen für Sie und sprechen bei Bedarf auch direkt mit dem Amt über die Bestattung von Amts wegen.

Jetzt anrufen: 089 / 74 12 03 07

2. Beisetzung ohne Angehörige organisieren

Es soll niemand bei der Beisetzung dabei sein, oder es ist niemand da, der vor Ort sein kann. Wir übernehmen alles: die Abholung der verstorbenen Person, sämtliche Formalitäten mit Standesamt, Krematorium und Friedhof und die Organisation der Beisetzung selbst. Möglich sind eine Beisetzung im Grab, eine anonyme Beisetzung oder eine Seebestattung. Die Urne geht direkt an den Zielfriedhof, wo die Beisetzung durch das Friedhofspersonal erfolgt, ohne dass Sie anwesend sein müssen. Bei der Seebestattung findet eine gemeinschaftliche Urnenbeisetzung statt. Unser Feuerbestattung-Basispaket beginnt ab 1.349 €.

Beisetzung anfragen

2a. Kosten sparen, wenn es ein Familiengrab gibt

Gibt es in Ihrer Familie oder im erweiterten Familienkreis bereits eine Grabstelle, und hat der Grabrechtsinhaber nichts gegen eine Beisetzung einzuwenden, kann es deutlich günstiger werden. Viele Familien kaufen Gräber mit langer Laufzeit, oft 25 Jahre. Liegt die Restlaufzeit noch über zehn Jahre, fällt in der Regel keine erneute Grabmiete an, sondern nur die Grabnebenkosten. Das kann mehrere Tausend Euro ausmachen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, prüfen wir gern für Sie. Stellen Sie uns einfach die Unterlagen zur Grabstelle zur Verfügung, wir klären die Restlaufzeit mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Grabstelle prüfen lassen: 089 / 74 12 03 07

Kurz zum Hintergrund: Wer ist zuständig?

In Deutschland gilt eine gesetzliche Bestattungspflicht. Eine verstorbene Person muss bestattet werden, dafür gibt es feste Zuständigkeiten. Grundsätzlich sind die nächsten Angehörigen bestattungspflichtig. In Bayern richtet sich das nach dem bayerischen Bestattungsrecht (Bestattungsgesetz und Bestattungsverordnung), je nach Verwandtschaftsgrad. Handeln die Angehörigen nicht, werden meist zuerst die Einrichtung (Klinik oder Pflegeheim) oder das Ordnungsamt aktiv. Sind keine Angehörigen auffindbar, übernimmt die zuständige Behörde die Organisation. Genau hier entsteht die teure Bestattung von Amts wegen, die Sie wie oben beschrieben vermeiden können.

Wer trägt die Kosten, wenn niemand zahlen kann?

Sind bestattungspflichtige Angehörige nicht zahlungsfähig, kann eine Kostenübernahme in Betracht kommen. Informieren können Sie sich dazu beim Sozialreferat der Stadt München. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und die richtige Stelle zu finden.

Sie sind nicht verwandt, aber nahestehend?

Das ist häufiger, als man denkt: Nachbarn, Freunde, Kollegen, frühere Partner oder Betreuer. Auch dann können Sie helfen. Sie können Kontakt zur betreuenden Stelle aufnehmen, Wünsche oder Informationen weitergeben, etwa zur religiösen Zugehörigkeit, und bei uns anfragen, was möglich ist, wenn Sie die Organisation übernehmen möchten. Manche Entscheidungen hängen von der rechtlichen Rolle ab, begleiten und helfen lässt sich aber fast immer.

Sie haben erst spät vom Sterbefall erfahren?

Oft lässt sich trotzdem noch einiges klären. Wir rufen für Sie beim zuständigen Amt an und erfragen den Status der Bestattung von Amts wegen, klären, ob ein Abschied noch möglich ist, welche Unterlagen es gibt und wie und wo die Beisetzung erfolgt.

Diese Angaben helfen uns sofort weiter

  1. Wo befindet sich die verstorbene Person aktuell? (Rechtsmedizin, Klinikum, Kühleinrichtung der Stadt München oder anderer Ort)
  2. Gibt es bekannte nächste Angehörige oder Kontaktpersonen?
  3. Gibt es Hinweise auf Wünsche der verstorbenen Person? (Vorsorge, Verfügung, Religion)
  4. Wer hat Sie informiert, und welche Stelle betreut den Fall gerade?
  5. Möchten Sie nur informieren oder selbst Verantwortung übernehmen?

Sagen Sie uns einfach, was Sie wissen. Den Rest sortieren wir mit Ihnen. Jetzt Kontakt aufnehmen: 089 / 74 12 03 07

Inhalt

AVE Bestattungen ist auf Beisetzungen und Abholungen 
in München und Umgebung spezialisiert

Wir sind im Trauerfall erreichbar und stehen mit sofortigem Rat und Tat zur Seite.

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