AGB
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen mit der AVE Bestattungen UG, Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München, Geschäftsführer: Felix Kolthoff (im Folgenden: „AVE Bestattungen“, „wir“ oder „uns“).
(2) Unsere Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einer Bestattung sowie der Beratung in Bezug auf eine Bestattungsvorsorge erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht schriftlich gesondert etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 2. Vertragsschluss
(1) Eine Anfrage kann unverbindlich telefonisch, per E-Mail, oder persönlich vor Ort gestellt werden.
(2) Im Anschluss an die Anfrage übersenden wir ein Angebot samt einer vom Auftraggeber auszufüllenden Vollmacht und einem Fragebogen. Das Angebot stellt einen verbindlichen Antrag (§ 145 BGB) auf den Abschluss eines Vertrags mit dem Auftraggeber dar.
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht, wodurch der Vertrag zustande kommt. Ausreichend ist die Übersendung per E-Mail.
(4) Die Vollmacht und der ausgefüllte Fragebogen werden neben dem Angebot Vertragsinhalt.
§ 3. Leistungsumfang, Beauftragung von Dritten, Vollmacht
(1) Der Leistungsumfang umfasst die mit uns vereinbarten Eigenleistungen (d.h. Waren und Dienstleistungen, die durch AVE Bestattungen verkauft bzw. erbracht werden) gemäß Angebot und dem ausgefüllten Fragebogen, und die zur Bestattungsdurchführung notwendigen oder vereinbarten Fremdleistungen (d.h. Leistungen Dritter) bzw. deren Beauftragung und Koordinierung, insbesondere im Zusammenhang mit standesamtlichen oder sonstigen behördlichen Formalitäten (wie z.B. die Beantragung der Sterbeurkunden), der hygienischen und kosmetischen Versorgung des Leichnams, sowie die Erbringung aller Leistungen, die zur Aufbewahrung des Leichnams bis zur Beisetzung und/oder Trauerfeier sowie zur würdevollen offenen oder geschlossenen Aufbahrung und Abschiednahme unter hygienischen und ästhetischen Aspekten erforderlich ist.
(2) Der Auftraggeber bevollmächtigt AVE Bestattungen, sämtliche für die Bestattung erforderlichen Erklärungen und Anträge bei Ämtern, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Versicherungen oder sonstigen Dritten (z.B. Friedhöfen, Krematorien, Kirchengemeinden oder Floristikunternehmen) auf Kosten und Rechnung des Auftraggebers abzugeben oder zu stellen bzw. entsprechende Erklärungen und Urkunden in Empfang zu nehmen. Wir sind zu diesem Zweck bevollmächtigt, entsprechend Untervollmachten zu erteilen.
§ 4. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber AVE Bestattungen ungeachtet einer Erbenstellung zur Zahlung aller Bestattungskosten. Bestattungskosten beinhalten die Kosten für Eigenleistungen der AVE Bestattungen, sowie der beauftragten oder notwendigen Fremdleistungen.
(2) Der Auftraggeber versichert, nicht durch das Totensorgerecht Dritter an der Erteilung eines Bestattungsauftrages gehindert zu sein.
(3) Sofern eine Kostenübernahme im Rahmen einer Sozialbestattung angestrebt wird, muss der Auftraggeber AVE Bestattungen vor Auftragserteilung bzw. unverzüglich nach Beschlussfassung hierüber informieren und mit geeigneten Mitteln nachweisen, dass ein solcher Antrag an die zuständige Behörde gestellt wurde. Dies kann bspw. durch Übersendung einer Kopie des eingereichten Antragsformulars per E-Mail geschehen. Sobald der Antrag des Auftraggebers bewilligt wurde, hat der Auftraggeber AVE Bestattungen die erteilte Kostenübernahmeerklärung der zuständigen Behörde zur Verfügung zu stellen. Alternativ kann der Auftraggeber die zuständige Behörde schriftlich von der Schweigepflicht gegenüber AVE Bestattungen im Sterbefall entbinden, sodass AVE Bestattungen eigenständig Informationen zum Bearbeitungsstand der Anfrage bei der zuständigen Behörde einholen kann.
(4) Sofern die Vornahme einzelner Aufgaben im Zusammenhang mit der beauftragten Bestattung durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nicht spätestens mit Übersendung des ausgefüllten Fragebogens ausdrücklich mitgeteilt wird, darf AVE Bestattungen davon ausgehen, dass diese vom Bestattungsauftrag umfasst sind.
(5) Der Auftraggeber haftet für selbst übernommene Aufgaben und deren ordnungsgemäße Erfüllung im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Bestattung und wird insbesondere alle damit verbundenen Fragen selbstständig klären, bspw. ob eine eigene Urne für die Beisetzung verwendet werden kann, ob eine selbst beschaffte Urne die jeweiligen Begräbnisanforderungen erfüllt oder ob eine Grabnutzungsberechtigung vorliegt. Er hat für eine zulässige Umsetzung sorgen und die Urne direkt zum jeweiligen Friedhof zu liefern. Sofern der Auftraggeber eigene Waren, wie bspw. Urnen, stattdessen zu AVE Bestattungen liefert und AVE Bestattungen so damit beauftragt, obenstehende Prüfungen, ohne Erfolgsversprechen, für ihn durchzuführen, fallen Mehrkosten an. Für den Fall, dass sich die Ware nicht für die angedachte Verwendung eignet, verpflichtet sich der Auftraggeber zur umgehenden Abholung der Ware bei AVE Bestattungen vor Ort oder trägt die Kosten für deren Rücksendung.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Angabe richtiger, aktueller und vollständiger Informationen und wird AVE Bestattungen über Änderungen unverzüglich informieren. Sollten infolge einer Anpassung Mehrkosten entstehen, sind diese der AVE Bestattungen zu erstatten.
(7) Sofern der Auftraggeber wünscht, anorganische Körperimplantate, ob fest mit dem Körper des Verstorbenen verbunden oder jedenfalls nicht ohne Verletzung dessen Körperintegrität von dem Leichnam zu trennen, wie bspw. Zahngold oder Prothesen, zu erhalten, muss der Auftraggeber rechtzeitig geeignete Dienstleister beauftragen, wie bspw. einen Zahnarzt, solche Materialien vor der Einäscherung oder Beerdigung des Leichnams von diesem zu separieren. Ansonsten werden diese Materialien entsorgt oder gespendet.
(8) Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, übernehmen wir keinerlei Haftung für etwaig daraus resultierende Nachteile, Schäden oder Verzögerungen unserer Leistungen. Die Haftung entsprechend § 14 bleibt hiervon unberührt.
§ 5. Kosten / Preise / Auslagen
(1) Alle genannten Bestattungskosten (d.h. Kosten für Eigenleistungen der AVE Bestattungen, sowie beauftragte oder notwendige Fremdleistungen) verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. und im Fall eines Fernabsatzvertrags zzgl. etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten.
(2) Unser Angebotspreis beinhaltet, sofern nicht anderweitig schriftlich beauftragt, keine amtlichen lokalen Gebühren wie Friedhofsgebühren, also bspw. Gebühren im Zusammenhang mit dem Grab, der Beisetzung oder der Miete einer Trauerhalle. Ebenso wenig sind von unserem Angebotspreis etwaige vor Abholung des Leichnams anfallende Kühlgebühren, ggf. örtlich anfallende Vorfahrtsgebühren oder die Kosten einer provisorischen Abholung durch Dritte enthalten. Diese werden dem Auftraggeber von der Gemeinde bzw. der Stadt direkt in Rechnung gestellt.
(3) Die Preise der Fremdleistungen sind von uns nur unverbindlich genannt, außer sie sind von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden. Maßgebend sind im Fall unverbindlicher Angaben die Ihnen über uns vermittelten Aufträge und Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung.
(4) Soweit Lieferungen und Leistungen Teil des Auftrags sind, für die zur Zeit des Auftrags noch kein Preis vereinbart wurde oder werden konnte, werden der Berechnung die angemessenen ortsüblichen Preise zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zugrunde gelegt.
(5) Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene, beziehungsweise objektiv notwendige, in Ihrem Interesse liegende Leistungen, sowie etwaige Sonderkosten über die der Auftraggeber vorher informiert wurde, werden zusätzlich berechnet. Hierzu zählen z.B. Zusatzkosten infolge Heim-, Hospiz oder Hausabholungen, so wie Abholungen außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten, infolge Gewichtszuschlags, Einsatz einer Bergetrage oder aufgrund erhöhter Infektionsgefahr.
(6) Die ggf. hinzukommenden Mehrkosten bzw. Sonderkosten sind unserer dem Fragebogen beigefügten Preisliste zu entnehmen.
(7) Auslagen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt ggf. eine Bearbeitungs- und Vorfinanzierungspauschale in Höhe von 5% an den Auftraggeber weiter zu berechnen.
§ 6. Preisanpassung
AVE Bestattungen ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei Vorliegen eines berechtigten Interesses unter der Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn dies geschieht, um im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses gestiegene Kosten an den Auftraggeber weiterzugeben. AVE Bestattungen ist verpflichtet, die Preise nach denselben Maßstäben zu senken. Das Recht zur Preisanpassung erfasst insbesondere den Fall, dass Dritte, von denen AVE Bestattungen zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Preise erhöhen oder verringern. Ebenfalls umfasst ist der Fall, dass sich die betriebsinternen Kosten der AVE Bestattungen erhöhen, insbesondere durch die Lohnentwicklungen, Steuer- und/oder Abgabenerhöhungen. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von AVE Bestattungen dann erbrachten Leistungen unangemessen ist. Macht AVE Bestattungen von dem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird AVE Bestattungen dies dem Auftraggeber gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor Geltung des neuen Preises, mitteilen. Widerspricht der Kunde der Anpassung und können sich die Parteien nicht auf eine angemessene Höhe der Vergütung einigen, steht beiden Parteien das Recht zu ordentlichen Kündigung nach § 11 zu.
§ 7. Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Vergütungsanspruch 10 Tage nach Rechnungsstellung beim Auftraggeber sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
(2) Die Rechnung wird auf die vom Auftraggeber angegebene Rechnungsadresse ausgestellt. Die Rechnung wird ausdrücklich nicht, bspw. im Fall einer Erbengemeinschaft, auf die Erben nach deren Erbquote aufgeteilt. Sollte der Auftraggeber AVE Bestattungen um eine Änderung der Adresse oder um ein Ausstellen der Rechnung auf einen Dritten bitten, so ist AVE Bestattungen nicht verpflichtet dem Wunsch nachzukommen. Sofern AVE Bestattungen einer solchen Anpassung zustimmen sollte, so geschieht dies jedenfalls nur unter der Bedingung, dass AVE Bestattungen die neue Rechnungsadresse zuvor, ggf. von dem betroffenen Dritten, schriftlich bestätigt wurde.
(3) AVE Bestattungen ist berechtigt, sowohl in Bezug auf Eigenleistungen (z.B. Abholung vom Sterbeort, Erstellung von Trauerdruck, Einsargung, Organisation der Trauerfeier/Beisetzung) als auch in Bezug auf Fremdleistungen (z.B. Leichenschau, Sterbeurkunden, Todesanzeigen) Vorauszahlungen in Höhe der jeweiligen Teilleistung zu verlangen. Die Vergütung ist in jedem Fall vor der Durchführung einer beauftragten Beisetzung oder einer Auslandsversendung zu bewirken.
(4) Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstiger Ansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat gegenüber AVE Bestattungen keine schuldbefreiende Wirkung. Sofern unsere Leistungen durch Dritte, insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, erstattet werden, sind wir jedoch befugt, diese Zahlungen auf unseren Vergütungsanspruch anzurechnen.
(5) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Auftraggeber versandt wird, wird eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 8. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(2) Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) AVE Bestattungen kann die geschuldete Leistung verweigern, solange der Auftraggeber seine Gegenleistung, durch Begleichen des fälligen Vergütungsanspruchs gemäß § 6, nicht erbracht hat. AVE Bestattungen behält sich insbesondere das Recht vor, eine Urnenbeisetzung abzusagen.
§ 9. Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(2) Wir sind ausnahmsweise nicht zur Lieferung der bestellten Ware verpflichtet, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben und Sie über diesen Umstand unverzüglich informiert haben. Zudem dürfen wir nicht das Risiko der Beschaffung der bestellten Ware übernommen haben. Bei entsprechender Nichtverfügbarkeit der Ware werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Das Risiko, eine bestellte Ware besorgen zu müssen (Beschaffungsrisiko), übernehmen wir nicht. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben ist (Gattungswaren). Wir sind nur zur Lieferung aus unserem Warenvorrat und der von uns bei unseren Lieferanten bestellten Waren verpflichtet.
§ 10. Urheber- und Nutzungsrechte, Freistellung
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er entweder der Urheber der zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Bilder, Fotos, Musik, Videos oder Texte) ist, oder über die notwendigen Nutzungsrechte hierfür verfügt.
(2) Der Auftraggeber räumt AVE Bestattungen ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches auf Dritte übertragbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ausschließlich zur Verwendung im Zusammenhang mit der Erfüllung der vereinbarten Bestattungsleistungen ein. AVE Bestattungen ist zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden und zu bearbeiten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe ein. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.
(3) Der Auftraggeber stellt AVE Bestattungen und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit zur Verfügung gestellten Inhalten von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Kosten zu ersetzen, die AVE Bestattungen durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 11. Vorzeitiger Rücktritt, Kündigung
(1) Storniert der Auftraggeber den Vertrag nach Beginn der vertragsgemäßen Leistungen, inklusiv dafür erforderlicher Vorbereitungshandlungen bzw. nach teilweiser Auftragserfüllung oder wird uns die Bestattung aufgrund eines Umstands, den der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich, sind wir berechtigt die bis dahin entstandenen Kosten für bereits erbrachte Leistungen, sowie die Beratungsleistung für den Vorsorgevertrag in Rechnung zu stellen.
(2) Eine Kostenerstattung in oben genannten Umfang, insbesondere die Beratung in Bezug auf den Vorsorgevertrag und der bereits bei Vertragsschluss geleisteten Vorsorgegebühr, ist ausgeschlossen. Die Vertragsbeendigung gilt für die Zukunft. Ersparte Aufwendungen werden jedoch angerechnet.
§ 12. Vertragsstrafe
(1) Stehen der Vertragserfüllung durch AVE Bestattungen absolute Hinderungsgründe entgegen, die durch den Auftraggeber verschuldet worden sind, ist AVE Bestattungen berechtigt eine Vertragsstrafe geltend zu machen, sofern der Auftraggeber die Hinderungsgründe nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt. Zu den absoluten Hinderungsgründen zählen insb.: Fälle, in denen der Auftraggeber gleichzeitig ein weiteres oder mehrere Bestattungsunternehmen mit derselben Angelegenheit beauftragt hat und von diesem bereits mit der Vertragsdurchführung begonnen wurde (bspw. durch Abholung des Leichnams), obwohl der Vertrag mit AVE Bestattungen bereits gem. § 2 der AGB geschlossen wurde; Fälle, in denen eine nicht zur Beauftragung des Bestattungsunternehmens berechtigte Person den Vertrag gem. § 2 der AGB mit AVE Bestattungen abgeschlossen hat.
(2) Als Vertragsstrafe wird eine Pauschalgebühr i.H.v. 250,- € vereinbart, es sei denn AVE Bestattungen ist tatsächlich Mehraufwand entstanden.
(3) Der Mehraufwand berechnet sich durch die AVE Bestattungen tatsächlich entstandenen Aufwände und wird dem Auftraggeber zu den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Preisen in Rechnung gestellt. Die Höchstgrenze der tatsächlich entstandenen Aufwände ist die ursprünglich vereinbarte Gesamtvergütung des Vertrags. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit den Beweis zu erbringen, dass die tatsächlichen Aufwände in anderer Höhe entstanden sind.
§ 13. Gewährleistung
Sofern das Kaufrecht betroffen ist und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 433 ff. BGB.
§ 14. Haftung
(1) AVE Bestattungen haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
(2) AVE Bestattungen haftet weder für Leistungen, die der Auftraggeber auf ausdrücklichen Wunsch selbst übernommen oder dafür Dritte beauftragt hat noch für Schäden, Verzögerungen oder sonstige Nachteile, die sich aus diesen ergeben.
(3) Unbeschränkte Haftung: AVE Bestattungen haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AVE Bestattungen nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
(4) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AVE Bestattungen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und weiterer Erfüllungsgehilfen.
§ 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist unser Unternehmenssitz in München.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, so ist unser Geschäftssitz in München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen AVE Bestattungen und dem Auftraggeber.
§ 16. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen dem Auftraggeber und AVE Bestattungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende, verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes, in dem sich der Auftraggeber gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt (insbesondere im Hinblick auf den Vertragsschluss und das Gewährleistungsrecht).
Stand: Januar 2026
B. Widerrufsbelehrung
Für den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben Sie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 312b BGB, wenn Sie also nicht in unserem Geschäft vor Ort waren, und bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312c BGB, wenn wir also nie gleichzeitig im Rahmen der Vertragsverhandlungen körperlich anwesend waren, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Soweit wir Ihnen im Rahmen des Vertrags auch Waren liefern (zum Beispiel Sarg, Urne oder Trauerdrucksachen), beträgt die Widerrufsfrist insoweit vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, diese Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – AVE Bestattungen UG, Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München, E-Mail: post@ave-bestattungen.de, Tel.: 089 / 74 12 03 07 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Beginn der Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist
Bestattungsleistungen lassen sich in aller Regel nicht bis zum Ablauf der Widerrufsfrist aufschieben, da die Abholung, die Versorgung und die Fristen der Friedhöfe und Krematorien ein sofortiges Tätigwerden erfordern. Mit der Erteilung des Bestattungsauftrags verlangen Sie deshalb ausdrücklich, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen.
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen mit deren vollständiger Erbringung, wenn wir mit der Ausführung auf Ihr ausdrückliches Verlangen hin begonnen hatten und Sie vor Beginn der Ausführung bestätigt haben, dass Sie von dem Erlöschen Ihres Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Kenntnis haben (§ 356 Absatz 4 BGB).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die wir in Ihrem Auftrag und auf Ihre Rechnung bereits beauftragt haben.
Soweit wir Ihnen Waren geliefert haben, gilt ergänzend: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Waren, die bereits bestimmungsgemäß verwendet wurden, insbesondere ein bereits genutzter Sarg oder eine bereits genutzte Urne, können nicht zurückgesandt werden; insoweit besteht die Pflicht zum Wertersatz.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An AVE Bestattungen UG, Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München, E-Mail: post@ave-bestattungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s) & Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
AVE Bestattungen UG, Fürstenrieder Str. 279a, 81377 München, HRB München 255441, E-Mail: post@ave-bestattungen.de · Stand: August 2026