Das Wichtigste in Kürze
- Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die volle Rente der verstorbenen Person, ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Es gibt sie nur auf Antrag.
- Vorschuss: Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, können Eheleute innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragen und erhalten so drei Monatsrenten auf einmal.
- Große Witwenrente 55 Prozent, kleine Witwenrente 25 Prozent (auf zwei Jahre begrenzt); die Ehe muss in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben.
- Ab dem vierten Monat wird eigenes Einkommen angerechnet, mit Freibetrag (seit 1. Juli 2026 rund 1.123 Euro netto im Monat). Anlaufstelle in München: die Deutsche Rentenversicherung.
Die Hinterbliebenenrente ist für viele Witwen und Witwer die wichtigste finanzielle Stütze, und sie kommt nicht von allein: Alles muss beantragt werden, eine Frist ist besonders kurz. Hier steht der Weg von der ersten Meldung bis zum laufenden Rentenbescheid, mit den Anlaufstellen in München.
Das Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat erhalten Witwen und Witwer die volle Rente der verstorbenen Person, ohne Abschlag und ohne Anrechnung des eigenen Einkommens. Dieses sogenannte Sterbevierteljahr soll die Umstellungszeit überbrücken, in der Miete und laufende Kosten unverändert weiterlaufen.
War die verstorbene Person noch nicht in Rente, wird für das Sterbevierteljahr die Rente zugrunde gelegt, die ihr zugestanden hätte. Auch dann gilt: Es gibt das Geld nur auf Antrag.
Der Vorschuss: warum die 30-Tage-Frist zählt
Wenn die verstorbene Person bereits eine Rente bezogen hat, gibt es für Eheleute einen schnellen Weg zum Geld: den Vorschuss auf das Sterbevierteljahr, drei Monatsrenten in einer Summe. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag beim Renten Service der Deutschen Post eingehen, das Formular gibt es in Postfilialen mit Rentenservice und online; nötig sind im Kern Sterbeurkunde und Versicherungsnummer.
Wer die 30 Tage verpasst, verliert nicht die Rente, aber den schnellen Vorschuss; die Beträge kommen dann erst mit dem regulären Bescheid, und das kann Monate dauern. Deshalb sprechen wir Witwen und Witwer im Trauergespräch aktiv auf diese Frist an.
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Große oder kleine Witwenrente: die Voraussetzungen
Nach dem Sterbevierteljahr entscheidet sich, welche Rente dauerhaft fließt. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (60 Prozent nach altem Recht für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, wenn ein Partner vor 1962 geboren ist). Voraussetzung ist, dass Sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, erwerbsgemindert sind oder ein minderjähriges Kind erziehen. Diese Altersgrenze wird schrittweise angehoben: Bei einem Sterbefall im Jahr 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, bis 2029 steigt sie auf 47 Jahre.
Wer keine dieser Bedingungen erfüllt, erhält die kleine Witwenrente: 25 Prozent, nach neuem Recht begrenzt auf zwei Jahre. Grundvoraussetzung für beide: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss zum Todeszeitpunkt bestanden haben, in der Regel mindestens ein Jahr lang.
Der Antrag Schritt für Schritt
Der förmliche Antrag geht an die Deutsche Rentenversicherung. In München helfen beim Ausfüllen kostenlos die Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Bayern Süd und das Versicherungsamt der Landeshauptstadt; Termine gibt es über das kostenfreie Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Mitbringen: Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, Rentenversicherungsnummern beider Partner, Ausweis, Steuer-ID und Bankverbindung, dazu Angaben zum eigenen Einkommen.
Stellen Sie den Antrag zügig: Hinterbliebenenrenten werden höchstens zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Bis der Bescheid kommt, vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen bis Monate; der Vorschuss aus dem Sterbevierteljahr überbrückt genau diese Lücke.
Formulare zum Download
Damit Sie nicht lange suchen müssen, finden Sie die passenden amtlichen Vordrucke hier direkt zum Download:
- Antrag auf Hinterbliebenenrente (Vordruck R0500, Deutsche Rentenversicherung), PDF, rund 0,9 MB, Stand: 07/2023.
- Antrag auf den Vorschuss zum Sterbevierteljahr (Renten Service der Deutschen Post), von uns bereits mit den AVE-Daten als absendende Stelle vorausgefüllt, PDF, Stand: 09/2023. Bitte ausfüllen und bei einer Filiale der Deutschen Post abgeben.
Die jeweils aktuelle Fassung stellt die Deutsche Rentenversicherung im Formularpaket Witwenrente bereit. Bitte vor dem Absenden prüfen, ob eine neuere Fassung vorliegt.
Eigenes Einkommen: was angerechnet wird
Ab dem vierten Monat rechnet die Rentenversicherung eigenes Einkommen an: Erwerbseinkommen, eigene Rente, teils auch Kapitalerträge nach neuem Recht. Es gilt ein Freibetrag, der mit den Rentenanpassungen steigt (seit dem 1. Juli 2026 rund 1.123 Euro netto im Monat, für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um rund 238 Euro). Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen.
Praktisch heißt das: Kleine Renten und Nebeneinkünfte lassen die Witwenrente oft unangetastet, ein volles Gehalt kann sie deutlich schmälern. Lassen Sie das vor größeren Entscheidungen, etwa der Aufstockung von Arbeitszeit, einmal von der Rentenberatung durchrechnen.
Waisenrente für Kinder
Kinder erhalten eigene Renten: die Halbwaisenrente von 10 Prozent der Rente der verstorbenen Person, Vollwaisen 20 Prozent, jeweils zuzüglich eines Zuschlags. Gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung oder Studium bis zum 27. Eigenes Einkommen der Waisen wird seit einigen Jahren nicht mehr angerechnet.
Der Antrag läuft über dasselbe Formularpaket wie die Witwenrente; für minderjährige Kinder stellt ihn der überlebende Elternteil. Vergessen wird die Waisenrente erstaunlich oft bei volljährigen Kindern in Ausbildung, ein Anruf bei der Rentenberatung klärt den Anspruch.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Witwenrente in München?
Bei der Deutschen Rentenversicherung, mit kostenloser Hilfe der Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV Bayern Süd oder des Versicherungsamts der Landeshauptstadt. Termine über das Servicetelefon 0800 1000 4800. Den Vorschuss aufs Sterbevierteljahr beantragen Sie separat beim Rentenservice der Post, binnen 30 Tagen.
Wie hoch ist die Witwenrente ungefähr?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente der verstorbenen Person (nach altem Recht 60 Prozent), die kleine 25 Prozent. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag mindert den Betrag um 40 Prozent des Übersteigenden.
Bekomme ich Witwenrente bei kurzer Ehe?
Bei Ehen unter einem Jahr vermutet das Gesetz eine Versorgungsehe und lehnt zunächst ab. Die Vermutung lässt sich widerlegen, etwa bei Unfalltod oder lange geplanter Heirat. Hier lohnt Beratung, notfalls Widerspruch.
Was passiert bei Wiederheirat?
Die Witwenrente endet mit der Wiederheirat. Zum Ausgleich gibt es auf Antrag eine Abfindung in Höhe von zwei Jahresrenten, also 24 Monatsbeträgen der großen Witwenrente.
Weiterführend: Wer zahlt die Beerdigung in München?
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rentenberatung im Einzelfall.
Erstellt von Felix Kolthoff, Geschäftsführer AVE Bestattungen München. Zuletzt aktualisiert: Juli 2026.
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