Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Bestattung in München

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Sterbefall, Ablauf, Kosten und Vorsorge in München.

Beratungsgespräch bei AVE Bestattungen München

Im Sterbefall: erste Schritte

Was muss ich tun, wenn jemand zu Hause stirbt?

Verständigen Sie zuerst einen Arzt. Er stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Erst danach wird ein Bestattungsunternehmen tätig. Sie müssen nichts überstürzen, auch nachts und am Wochenende bleibt Ihnen Zeit, in Ruhe zu entscheiden. Wenden Sie sich an AVE Bestattungen, dann besprechen wir das weitere Vorgehen telefonisch mit Ihnen.

Muss ich zuerst den Arzt oder den Bestatter anrufen?

Zuerst den Arzt. Ohne ärztliche Todesfeststellung und Todesbescheinigung kann der nächste Schritt nicht beginnen. AVE Bestattungen wird tätig, sobald die Todesbescheinigung vorliegt.

Was passiert, wenn jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz stirbt?

In diesen Einrichtungen wird die Leichenschau von der Einrichtung veranlasst, im Heim ist die Leitung dafür zuständig. Als Angehörige müssen Sie sich darum nicht kümmern. Den Bestatter wählen Sie anschließend in Ruhe selbst, die weitere Abwicklung übernehmen wir gern für Sie.

Muss ich sofort einen Bestatter beauftragen?

Nein. Eine Pflicht, innerhalb weniger Stunden zu handeln, besteht nicht. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und wenden Sie sich an uns, sobald Sie so weit sind.

Kann ich mir den Bestatter frei aussuchen?

Ja. Sie sind an kein Unternehmen gebunden, auch nicht an einen Bestatter, den eine Klinik oder ein Heim bereits kontaktiert hat. Die Wahl liegt allein bei Ihnen, und Sie können sich jederzeit an AVE Bestattungen wenden.

Mehr dazu: Woran man einen guten Bestatter erkennt

Was mache ich, wenn Klinik, Heim oder Behörde schon einen Bestatter gerufen haben?

Auch dann können Sie frei entscheiden und ein anderes Unternehmen beauftragen. Eine erste Abholung verpflichtet Sie zu nichts. Sprechen Sie uns an, AVE Bestattungen klärt die Übernahme für Sie.

Wer entscheidet über Art und Ort der Bestattung?

Maßgeblich ist zuerst der Wille der verstorbenen Person. Lässt er sich nicht feststellen, entscheiden die Angehörigen in der gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Wünsche gehören am besten in eine Bestattungsverfügung und nicht ins Testament, da dieses oft erst nach der Bestattung eröffnet wird. Wir beraten Sie dazu.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge und Bestattungsverfügung

Was passiert, wenn die Todesart ungeklärt ist?

Bei einem nicht natürlichen oder ungeklärten Tod ist zusätzlich die Freigabe der Staatsanwaltschaft erforderlich. Das kann den Ablauf verzögern. AVE Bestattungen begleitet Sie auch in diesem Fall durch die einzelnen Schritte.

Wer kümmert sich, wenn sich niemand kümmert?

Veranlasst niemand die Bestattung, ordnet die zuständige Behörde eine Bestattung von Amts wegen an. In München übernimmt das die städtische Friedhofsverwaltung. Die Kosten können später von Angehörigen oder Erben zurückgefordert werden.

Mehr dazu: Bestattung durch das Ordnungsamt

Ablauf und Zeit

Wie schnell kann jemand beigesetzt werden, und wie lange dauert es höchstens?

In Bayern darf eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden. Spätestens innerhalb von acht Tagen muss die verstorbene Person bestattet, eingeäschert oder zur Überführung auf den Weg gebracht werden, wobei Samstage, Sonn- und Feiertage nicht mitzählen. Eine Urne ist in Bayern innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beizusetzen. AVE Bestattungen behält diese Fristen für Sie im Blick.

Was passiert vor der Beerdigung mit der verstorbenen Person?

Nach der Überführung wird die verstorbene Person hygienisch versorgt und für die Aufbahrung oder Beisetzung vorbereitet. Auf Wunsch richten wir eine Aufbahrung zur Verabschiedung ein. Ob und wie Sie sich verabschieden möchten, entscheiden Sie.

Kann ich die verstorbene Person noch einmal sehen?

Ja, ein Abschied am offenen Sarg ist in der Regel möglich. Sprechen Sie uns an, dann richtet AVE Bestattungen eine ruhige Verabschiedung ein. Manchen Angehörigen hilft dieser Moment, für andere ist er nicht das Richtige. Beides ist in Ordnung.

Muss es überhaupt eine Trauerfeier geben?

Nein. Eine Beisetzung ist auch ohne Trauerfeier möglich, etwa als stille Urnenbeisetzung. In welchem Rahmen Sie sich verabschieden möchten, entscheiden Sie, und wir richten uns danach.

Mehr dazu: stille Bestattung in München

Wer organisiert Redner, Musik und Blumenschmuck?

Das übernimmt AVE Bestattungen für Sie, von der Aussegnung über die Musik bis zum Blumenschmuck. Sie geben uns vor, wie die Feier aussehen soll, die Abstimmung mit Friedhof und Beteiligten erledigen wir.

Mehr dazu: Trauerredner und Musik zur Trauerfeier

Bestattungsarten

Welche Bestattungsarten gibt es in Bayern?

Gesetzlich vorgesehen sind Erdbestattung, Feuerbestattung und Seebestattung. Naturnahe Formen wie Baum- oder Waldbestattungen erfolgen über dafür gewidmete Friedhöfe oder Grabfelder. In Bayern gilt grundsätzlich Friedhofspflicht. Welche Form für Sie infrage kommt, besprechen wir im Beratungsgespräch.

Mehr dazu: Feuer-, Erd- oder Naturbestattung im Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen Erd- und Feuerbestattung?

Bei der Erdbestattung wird der Sarg in einem Grab beigesetzt. Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person zunächst eingeäschert, anschließend wird die Urne beigesetzt. Vor jeder Feuerbestattung ist in Bayern eine zweite Leichenschau vorgeschrieben.

Mehr dazu: Erdbestattung in München und Feuerbestattung

Was ist eine anonyme Bestattung?

Bei einer anonymen Bestattung wird die Urne ohne Namenskennzeichnung und in der Regel ohne Anwesenheit der Angehörigen beigesetzt. In München steht dafür ein eigenes anonymes Gräberfeld am Waldfriedhof zur Verfügung. Es ist eine schlichte Form des Abschieds, aber nicht zwingend die günstigste.

Mehr dazu: anonyme Bestattung in München

Gibt es in München eine Baum- oder Waldbestattung?

Ja. In München gibt es Urnenbeisetzungen unter Bäumen in ausgewählten Grabfeldern, auf Wunsch mit einer Namenstafel am Baum. Im oberbayerischen Umland gibt es zudem ausgewiesene Naturfriedhöfe, etwa in Dietramszell. AVE Bestattungen begleitet Beisetzungen an diesen Standorten.

Mehr dazu: Natur- und Baumbestattung in München

Kann man sich in Bayern ohne Sarg im Leichentuch bestatten lassen?

Ja, sofern der jeweilige Friedhofsträger dies aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zulässt. In München ist das in der Friedhofssatzung berücksichtigt. Relevant ist diese Form vor allem bei muslimischen Bestattungen.

Mehr dazu: islamische Bestattung in München

Gibt es muslimische Bestattungen in München?

Ja. In München gibt es eigene muslimische Grabfelder, und seit der Lockerung der Sargpflicht sind unter den Voraussetzungen der Stadt auch Bestattungen im Leichentuch möglich. AVE Bestattungen kennt die örtlichen Abläufe und begleitet Sie dabei.

Mehr dazu: islamische Bestattung in München

Ist eine Seebestattung von Bayern aus möglich?

Ja, allerdings nur, wenn die verstorbene Person eine Seebestattung gewünscht hat. Nach der Bayerischen Bestattungsverordnung darf eine in Bayern verstorbene Person nicht ohne Weiteres auf See bestattet werden. Es muss eine entsprechende Willenserklärung vorliegen oder die verstorbene Person muss diesen Wunsch zu Lebzeiten zum Ausdruck gebracht haben. In der Praxis erfolgt zunächst die Einäscherung, die Beisetzung auf See übernimmt ein darauf spezialisierter Anbieter. AVE Bestattungen organisiert den Ablauf für Sie.

Mehr dazu: Seebestattung

Friedhof und Grab

Welche Grabarten gibt es in München?

Die Stadt München bietet unter anderem Erdgräber, Urnengräber, Urnennischen, Grüfte, Baumgräber und anonyme Urnengrabstätten sowie eigene Grabstätten für Föten und Totgeburten. Welche Grabart passt, hängt von der Bestattungsart und Ihren Wünschen ab. Wir prüfen die Möglichkeiten gemeinsam mit Ihnen.

Mehr dazu: Friedhöfe in München

Kann ich den Friedhof frei wählen?

Bei vielen städtischen Friedhöfen in München ist die Wahl unabhängig vom Wohnsitz möglich. Einzelne Angebote können örtliche Voraussetzungen haben. AVE Bestattungen prüft das für den gewünschten Friedhof.

Mehr dazu: Friedhöfe in München

Wie lange läuft ein Grabnutzungsrecht in München, und kann ich es verlängern?

Für ein Grabnutzungsrecht gilt in München in der Regel eine Ruhezeit von zehn Jahren, für Kinder gelten abweichende Zeiten. Das Nutzungsrecht lässt sich verlängern, übertragen oder vorzeitig aufgeben. Diese Verwaltungsleistungen bietet die Stadt direkt an.

Kann ich schon zu Lebzeiten ein Grab reservieren?

Ja, die Stadt München vergibt Grabnutzungsrechte auch im Voraus. Wichtig zu wissen: Sobald Sie sich bei den Städtischen Friedhöfen München für eine Grabstelle entschieden und unterschrieben haben, beginnt das Grabnutzungsrecht zu laufen, und die Gebühren fallen ab diesem Zeitpunkt an, nicht erst im Sterbefall. Ob sich eine Reservierung für Sie lohnt, besprechen wir im Rahmen der Vorsorge.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge

Wie viele Urnen passen in ein Grab?

Das hängt von der Grabart ab. In einer Erdgrabstätte sind in München zwei Särge und zusätzliche Urnen möglich, in einer Urnenerdgrabstätte bis zu sechs Urnen. So lässt sich ein Grab als Familiengrab nutzen.

Kann man eine Urne oder einen Sarg später umbetten?

Eine Umbettung aus privaten Gründen ist nur mit Genehmigung des Friedhofsträgers zulässig. Während der Ruhezeit ist dafür ein wichtiger Grund erforderlich, etwa wenn ein Dokument mit dem letzten Willen auftaucht, das vorher nicht zugänglich war. Auch in solchen Fällen bleibt die Genehmigung erforderlich. AVE Bestattungen unterstützt Sie bei Antrag und Abwicklung.

Wer pflegt das Grab, wenn niemand das übernehmen kann?

Erd- und Urnenerdgräber pflegen grundsätzlich die Nutzungsberechtigten. Die Stadt München bietet daneben pflegearme und von ihr gepflegte Grabarten an. Das ist eine Überlegung wert, wenn dauerhafte Grabpflege nicht möglich ist.

Mehr dazu: Grabpflege organisieren

Kosten und Kostenträger

Was kostet eine Beerdigung in München insgesamt?

Die Gesamtkosten bestehen aus zwei Teilen: den Gebühren der Stadt München (Friedhof, Beisetzung, gegebenenfalls Trauerhalle) und den Leistungen des Bestatters (Sarg oder Urne, Überführung, Organisation, bei der Feuerbestattung auch die Einäscherung). AVE Bestattungen weist beide Teile getrennt aus, sodass Sie sehen, welcher Betrag an die Stadt geht und welcher an uns. Die genaue Summe hängt von Bestattungsart, Grab und Ihren Wünschen ab. Nach einem kurzen Telefonat erstellen wir Ihnen eine unverbindliche Kostenübersicht.

Welche Gebühren erhebt die Stadt München bei einer Erdbestattung?

Die städtische Basisleistung für eine Sargbestattung liegt ab 2024 bei ca. 2.059 Euro. Enthalten sind Vorbereitung, Nutzung der Trauerhalle, das Öffnen und Schließen des Grabes und die Beisetzung. Für eine Aussegnung über 45 Minuten kommen ca. 236 Euro je halbe Stunde hinzu. Ist noch keine Grabstelle vorhanden, kostet eine Erdgrabstelle ab der zweiten Reihe für zehn Jahre ca. 840 Euro. Es handelt sich um reine Stadtgebühren ohne Bestatterleistung.

Mehr dazu: Erdbestattung in München

Welche Gebühren erhebt die Stadt München bei einer Urnenbeisetzung?

Für das Öffnen und Schließen der Grabstelle samt Nutzung der allgemeinen Friedhofseinrichtungen berechnet die Stadt ca. 588 Euro. Soll eine Trauerfeier in der Halle stattfinden, kommen die Nutzung der Trauerhalle (ca. 233 Euro) und die Durchführung der Feier (ca. 171 Euro) hinzu, zusammen ca. 404 Euro. Diese beiden Posten sind optional. Stand ab 01.07.2024, reine Stadtgebühren.

Mehr dazu: Feuerbestattung

Was kostet eine anonyme Bestattung in München?

Bei einer anonymen Urnenbeisetzung berechnet die Stadt die anonyme Urnengrabstätte mit ca. 940 Euro und die Beisetzung mit ca. 588 Euro, zusammen ca. 1.528 Euro. Hinzu kommen die Leistungen des Bestatters einschließlich Einäscherung. Eine anonyme Bestattung ist damit nicht automatisch die günstigste Variante, das hängt vom Gesamtpaket ab. Stand ab 01.07.2024, reine Stadtgebühren.

Mehr dazu: anonyme Bestattung in München

Was kostet die zweite Leichenschau bei einer Feuerbestattung?

In Bayern ist vor jeder Feuerbestattung eine zweite Leichenschau vorgeschrieben. Sie kostet derzeit ca. 178,50 Euro und ist ein durchlaufender Posten, den der Arzt erbringt. Auf der Rechnung von AVE Bestattungen wird er transparent ausgewiesen.

Welche Kostenposten gehören sonst noch zur Bestattung?

Neben den Stadtgebühren fallen die Bestatterleistungen an: Sarg oder Urne, Überführung, Versorgung, Organisation und bei der Feuerbestattung die Einäscherung. Je nach Wunsch kommen Trauerdruck, Blumen, Trauerredner und die Sterbeurkunden hinzu. AVE Bestattungen listet alle Posten in der Kostenübersicht einzeln auf.

Mehr dazu: Bestattungskosten steuerlich absetzen

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Zu unterscheiden sind die Bestattungspflicht und die Kostentragung. Die bestattungspflichtige Person schließt die Verträge und zahlt zunächst Bestatter und Friedhof, ist aber nicht zwangsläufig auch Erbe. Schlägt sie das Erbe aus und nimmt es eine andere Person an, hat sie gegen diese einen Erstattungsanspruch. Ist die Kostentragung niemandem zuzumuten, kann nach § 74 SGB XII das Sozialamt einspringen.

Mehr dazu: Wer zahlt die Beerdigung?

Muss ich die Beerdigung trotz Erbausschlagung bezahlen?

Die Ausschlagung der Erbschaft befreit nicht automatisch von der Bestattungspflicht. Diese richtet sich nach der gesetzlichen Reihenfolge der Angehörigen und besteht unabhängig vom Erbe. Ob Sie die Kosten am Ende tragen, ist eine getrennte Frage und im Einzelfall zu prüfen.

Mehr dazu: Wer zahlt die Beerdigung?

Muss ich auch zahlen, wenn ich keinen Kontakt zur verstorbenen Person hatte?

Die Bestattungspflicht knüpft an das Verwandtschaftsverhältnis an, nicht an den persönlichen Kontakt. Ein fehlender Kontakt befreit zunächst nicht davon. Ob Ihnen die Kosten am Ende zugemutet werden, ist im Einzelfall zu prüfen, hier lohnt sich eine Beratung.

Mehr dazu: Wer zahlt die Beerdigung?

Was übernimmt das Sozialamt in München?

Reichen die Mittel nicht aus und ist die Kostentragung unzumutbar, übernimmt das Sozialamt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Bestattungskosten. Die Stadt München nennt als Richtwerte bis zu ca. 3.600 Euro bei einer Erdbestattung und bis zu ca. 3.000 Euro bei einer Feuerbestattung, jeweils einzelfallabhängig. Klären Sie das möglichst vor der Auftragsvergabe mit der Behörde, AVE Bestattungen unterstützt Sie dabei.

Mehr dazu: Wer zahlt die Beerdigung?

Was ist eine Bestattung von Amts wegen?

Beauftragt niemand die Bestattung, veranlasst die zuständige Behörde sie selbst. Die Kosten kann sie später gegenüber Bestattungspflichtigen oder Erben geltend machen. Eine Bestattung von Amts wegen wird meist schlicht gehalten.

Mehr dazu: Bestattung durch das Ordnungsamt

Dokumente und Formalitäten

Welche Unterlagen brauche ich für die Bestattung?

In erster Linie die Todesbescheinigung, um die wir uns für Sie kümmern, sowie je nach Familienstand weitere Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Ehepartners). AVE Bestattungen sagt Ihnen genau, was in Ihrem Fall nötig ist, und übernimmt die Behördengänge.

Wer stellt den Totenschein aus?

Die Todesbescheinigung (Totenschein) stellt ein Arzt im Rahmen der Leichenschau aus. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, einschließlich der Sterbeurkunde beim Standesamt.

Wie lange dauert es, bis ich die Sterbeurkunden bekomme?

Das hängt vom zuständigen Standesamt ab und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Das Standesamt München bearbeitet Sterbefälle erfahrungsgemäß zügiger als viele andere Ämter. Die Urkunde wird für zahlreiche Folgeschritte benötigt, etwa gegenüber Versicherungen und Banken. Um die Beantragung kümmern wir uns für Sie.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Das hängt davon ab, wie viele Stellen Sie informieren müssen, etwa Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken und Versicherungen. Häufig sind mehrere Exemplare sinnvoll. Eine passende Anzahl besprechen wir mit Ihnen bei der Beauftragung.

Welche Stellen informiert das Standesamt automatisch, welche muss ich selbst informieren?

Das Standesamt informiert bestimmte Behörden automatisch. Stellen wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Banken, Versicherungen und Vertragspartner müssen Sie dagegen selbst benachrichtigen. Eine Übersicht der nötigen Schritte stellt AVE Bestattungen Ihnen zur Verfügung.

Helfen Sie bei Witwenrente und Anträgen bei der Rentenversicherung?

Ja, das bieten wir optional an. Diese Unterstützung ist nicht Teil der Grundpakete und wird gesondert berechnet. AVE Bestattungen bereitet dann die nötigen Dokumente für Sie vor und füllt sie aus, Sie unterschreiben sie anschließend und senden sie ab. So ersparen Sie sich einen großen Teil des Papieraufwands.

Trauerdruck

Was gehört zum Trauerdruck, und übernehmen Sie das?

Zum Trauerdruck zählen Trauerkarten, Sterbebilder, Todesanzeigen und Danksagungen. AVE Bestattungen gestaltet diese Drucksachen für Sie, erstellt einen Korrekturabzug und stimmt ihn mit Ihnen ab, bis Sie die Freigabe geben. Bei einem Hausbesuch gestalten wir die Karten auf Wunsch direkt vor Ort mit Ihnen.

Was ist eine Trauerkarte?

Eine Trauerkarte ist einseitig und schwarz-weiß gehalten, meist mit einem schwarzen Rand. Sie enthält den Hinweis auf die Beerdigung und wird an die Trauergäste versandt.

Was ist ein Sterbebild?

Ein Sterbebild ist farbig und beidseitig gestaltet. Innen befindet sich ein Porträt, außen ein querformatiges Bild. Sterbebilder werden meist bei der Beerdigung ausgelegt.

Wie schalte ich eine Todesanzeige?

Für eine Todesanzeige benötigen wir die gewünschte Zeitung und einen groben Inhalt, dann kontaktieren wir die Zeitung für Sie. Bei vielen Zeitungen ist auch eine Online-Beauftragung über ein Formular durch die Angehörigen selbst möglich.

Was ist eine Danksagung?

Eine Danksagung ist eine einseitige, schwarz-weiße Karte, die im Nachgang der Beerdigung an verschiedene Empfänger verschickt wird. Auch diese Karten erstellt AVE Bestattungen für Sie.

Vorsorge

Wie kann ich meine eigene Bestattung zu Lebzeiten regeln?

Sie können Ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung festhalten und die Bestattung über einen Vorsorgevertrag im Voraus planen. So sind Ihre Angehörigen im Ernstfall entlastet. AVE Bestattungen berät Sie ausführlich zur Bestattungsvorsorge.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge

Was ist der Unterschied zwischen Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag und Treuhandvertrag?

In der Bestattungsverfügung legen Sie Ihre Wünsche fest. Im Vorsorgevertrag wird die konkrete Bestattung mit einem Bestatter vereinbart. Über ein Treuhandkonto wird das Geld dafür sicher und insolvenzgeschützt hinterlegt. Welche Kombination sinnvoll ist, klären wir im Gespräch.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge

Ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Das hängt vom Einzelfall ab. Verbraucherschützer bewerten Sterbegeldversicherungen oft kritisch, weil die eingezahlten Beiträge die spätere Leistung übersteigen können. Eine Treuhandlösung über einen Vorsorgevertrag ist häufig die transparentere Alternative. AVE Bestattungen nimmt sich Zeit, das mit Ihnen abzuwägen.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge

Kann ich Wunschbestatter, Grabart, Musik und Ablauf verbindlich festlegen?

Ja, all das können Sie im Rahmen der Vorsorge festhalten. Je konkreter Ihre Wünsche dokumentiert sind, desto sicherer werden sie später umgesetzt. Genau dafür ist ein Vorsorgevertrag gedacht.

Mehr dazu: Bestattungsvorsorge

Ausland und Sonderfälle

Was passiert, wenn jemand im Ausland stirbt?

Dann ist eine Überführung nach Deutschland oder eine Bestattung vor Ort möglich. Für deutsche Staatsangehörige kann zusätzlich eine Nachbeurkundung des Sterbefalls in Deutschland sinnvoll sein. AVE Bestattungen organisiert die Überführung und kümmert sich um die nötigen Unterlagen.

Wie funktioniert die Überführung ins Ausland?

Für eine Überführung ins Ausland sind zusätzliche Unterlagen nötig, bei einer Sargüberführung je nach Ziel- und Transitland auch ein Leichenpass. Eine Urne benötigt keinen Leichenpass. Die Anforderungen hängen stark vom jeweiligen Land ab. AVE Bestattungen prüft Ihren Fall und übernimmt die Abwicklung.

Kann eine Urne ins Ausland gebracht werden?

Ja, in der Regel über eine persönliche oder kurierbasierte Überführung mit den erforderlichen Dokumenten. Die Anforderungen richten sich nach dem Zielland und sind im Einzelfall zu klären. AVE Bestattungen organisiert den Transport für Sie.

Kann die Asche an die Angehörigen herausgegeben werden?

In Bayern grundsätzlich nicht. Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns.

Darf ich die Urne zu Hause aufbewahren oder die Asche verstreuen?

In Bayern ist beides wegen der Friedhofspflicht grundsätzlich nicht zulässig. Für naturnahe Alternativen wie eine Beisetzung unter Bäumen gibt es jedoch gewidmete Flächen. AVE Bestattungen zeigt Ihnen die in Bayern zulässigen Möglichkeiten.

Mehr dazu: Natur- und Baumbestattung in München

Was gilt für totgeborene Kinder und Fehlgeburten?

Für Totgeburten ab 500 Gramm gelten die Regelungen für Verstorbene sinngemäß. Kinder unter 500 Gramm können bestattet werden. In München steht dafür eine eigene Gemeinschaftsanlage am Waldfriedhof zur Verfügung. AVE Bestattungen begleitet Sie in dieser besonders schweren Situation mit der nötigen Ruhe.

Ist nach einer Organspende noch jede Bestattungsform möglich?

Ja. Eine Organspende schließt keine Bestattungsform aus, weder die Erd- noch die Feuerbestattung. Der Ablauf kann sich geringfügig verschieben, an Ihren Wahlmöglichkeiten ändert sich nichts.

Nachlass und Hinterbliebene

Was muss ich nach dem Todesfall kündigen oder ummelden?

Zu denken ist an Wohnung, Heim- oder Mietvertrag, Versicherungen, Abonnements, Bankverbindungen und laufende Verträge. Viele davon müssen aktiv gekündigt werden. Eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten stellt AVE Bestattungen Ihnen zur Verfügung.

Wie kündige ich die Wohnung im Todesfall?

Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod, sie gehen auf die Erben über. Es gelten besondere Kündigungsrechte und Fristen. Klären Sie das frühzeitig mit dem Vermieter, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.

Endet der Heimvertrag automatisch mit dem Tod?

Nicht in jedem Fall sofort. Heimverträge enthalten oft eigene Regelungen zu Fristen und Nachberechnungen. Prüfen Sie den Vertrag und klären Sie offene Punkte zeitnah mit der Einrichtung.

Was ist der digitale Nachlass?

Dazu gehören E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Verträge und Abonnements der verstorbenen Person. Diese sollten gekündigt, gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden. Eine Vollmacht oder eine Liste der Zugänge erleichtert das den Hinterbliebenen erheblich.

Mehr dazu: digitale Nachlassregelung

Brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer. Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist nötig, wenn das Erbrecht gegenüber Banken oder Behörden nachgewiesen werden muss und kein notarielles Testament vorliegt. Ob Sie einen brauchen, hängt vom Einzelfall ab.

Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall?

Bei einem Todesfall in der engen Familie sehen viele Arbeits- und Tarifverträge bezahlten Sonderurlaub vor. Wie viele Tage es sind, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag schafft Klarheit.

Die Angaben auf dieser Seite haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Sie dienen der allgemeinen Orientierung, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtslage, Zuständigkeiten und Gebühren können sich ändern; maßgeblich sind jeweils die geltenden Vorschriften und Satzungen. Die genannten städtischen Gebühren sind Circa-Werte mit Stand 2024 bzw. ab 01.07.2024; verbindlich ist die aktuelle Gebührensatzung der Stadt München. Die Bestatterleistungen weisen wir in der persönlichen Kostenübersicht gesondert aus. Zu Ihrem konkreten Fall beraten wir Sie gern persönlich.